Für Rechtsanwälte soll es laut FDP-Fraktion ein einheitliches Verbot staatlicher Überwachungsmaßnahmen geben. Die Trennung in Strafverteidiger und übrige Rechtsanwälte mache keinen Sinn, schreiben die Liberalen in einem Gesetzentwurf ( 16/11170). Die FDP argumentiert, die unterschiedliche Behandlung von Anwälten und Verteidigern verkenne die verfassungsrechtliche Stellung von Rechtsanwälten. Die Fraktion fordert weiter, dass der absolute Schutz vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen auch für in der Strafprozessordnung genannte bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel für Steuerberater und Psychotherapeuten sowie Journalisten gelten müsse.
Für wegen ihrer sexuellen Neigung strafrechtlich verfolgte Homosexuelle will die Linksfraktion eine rechtliche und moralische Rehabilitierung sowie eine finanzielle Entschädigung erwirken. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag ( 16/10944) auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Urteile wegen "einvernehmlich gleichgeschlechtlicher Handlungen" aufhebt und die zugrundeliegenden Verfahren einstellt. Der Gesetzentwurf solle eine Regelung zur Entschädigung enthalten.
Die Wahl eines früheren Vorstandsvorsitzenden zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats eines kapitalmarktorientierten Unternehmens soll nach Ansicht der FDP-Fraktion erst nach einer Frist von drei Jahren erfolgen können. Dafür plädieren die Liberalen in einem Antrag ( 16/10885). Das Aktiengesetz sei entsprechend zu ändern. Die Fraktion begründet ihre Initiative damit, für den früheren Vorstandsvorsitzenden bestünde oftmals eine Interessenkollision. Durch einen solchen Wechsel würden die Überwachungs-, Steuerungs- und Kontrollfunktion des Aufsichtsrates von Unternehmen "belastet, beeinträchtigt und geschwächt". Ferner schlägt die FDP vor, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder auf maximal 12 zu begrenzen.
Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof in Patent- und Markensachen sollen in verschiedenen Bereichen vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/11339) vorgelegt. Unter anderem ist vorgesehen, im Bereich des Arbeitnehmererfindungsrechts Verfahrensregelungen zu modernisieren und überflüssige Regelungen aufzuheben.