Der Innenausschuss dringt auf weitere gesetzliche Datenschutz-Regelungen. Die Abgeordneten beschlossen dazu am 4. März einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller fünf Fraktionen zur Unterrichtung über den Tätigkeitsbericht 2005 und 2006 des Bundesdatenschutzbeauftragten ( 16/4950). In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, "schnellstmöglich" einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen. Auch soll die Regierung der Vorlage zufolge den Anspruch Betroffener gegenüber der Steuerverwaltung auf Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten sicherstellen und die Bürger besser vor den "Gefahren des Missbrauchs biometrischer Systeme" schützen. Zugleich plädiert der Ausschuss in dem Antrag dafür, noch in der laufenden Legislaturperiode ein Datenschutzauditgesetz zu verabschieden.
Zu dem Regierungsentwurf eines Datenschutzauditgesetzes ( 16/12011) ist für den 23. März eine Anhörung geplant. Dem Entwurf zufolge soll die Einführung eines Datenschutzsiegels Anreize zur Verbesserung des Datenschutzes in Unternehmen geben. Diese sollen sich demnach freiwillig einem "unbürokratischen Datenschutzaudit" unterziehen und Datenschutzkonzepte sowie technische Einrichtungen mit dem Siegel kennzeichnen können. Dabei solle regelmäßig kontrolliert werden, ob Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllt werden. Unterwerfe sich ein Unternehmen dem Kontrollverfahren, dürfe es das Siegel verwenden und damit werben. Zugleich soll dem Entwurf zufolge die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken oder zur Markt- und Meinungsforschung künftig grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein. In der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf wird das vorgesehene Verfahren zum Datenschutzaudit als "bürokratisch, kostenträchtig und nicht transparent" kritisiert.
Die Koalition verteidigte im Innenausschuss, dass es vor der Bundestagswahl nicht mehr zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz kommen werde. Es sei besser, dabei dem Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" zu folgen, argumentierte die SPD-Fraktion. Sie äußerte zugleich die Hoffnung auf ein Signal aus der Wirtschaft, ein so genanntes Srceening nicht mehr ohne Anfangsverdacht vorzunehmen. Die CDU/CSU-Fraktion mahnte einen Fahrplan an, wann welcher Entwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz komme.
Die FDP-Fraktion verwies darauf, dass die Koalition bei anderen Vorhaben deutlich weniger Zeit benötige. Auch die Linksfraktion mahnte mehr Tempo beim Arbeitnehmerdatenschutz an. Die Grünen-Fraktion wandte sich dagegen, bei der Frage des Screenings auf freiwillige Selbstverpflichtungen zu setzen.