PETITIONSAUsschuss
Gesetzeslücke beim BAföG entdeckt
Die Option klingt verlockend: Wer Jura studiert und einen juristischen Bachelor-Abschluss (bac. jur.) macht, erhöht seine Berufschancen im Ausland. Außerdem kann der bac. jur.-Abschluss als Rückfallposition dienen, falls das Staatsexamen nicht bestanden oder das Studium abgebrochen wird. Der Petitionsausschuss mahnte nun jedoch zur Vorsicht. Wer ein bac. jur. erwirbt, verliert damit gleichzeitig den BAföG-Anspruch für den Rest des Staatsexamensstudiengangs, stellten die Abgeordneten am 4. März fest. Jurastudenten seien demnach gegenüber Studierenden anderer Studiengänge benachteiligt.
Der Ausschuss forderte daher einstimmig, die Regelungslücke zu schließen. Die zugrunde liegende Petition soll nun den Fraktionen des Bundestages "zur Kenntnis" gegeben und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung "zur Erwägung" zugeleitet werden. Damit will der Ausschuss sicherstellen, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Bundesregierung das Anliegen überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe suchen. Der Initiator der Petition führt an, dass die meisten Jurastudenten das erste und zweite Staatsexamen anstreben. Der zusätzliche bac. jur.-Abschluss könne also nicht als Abschluss der Ausbildung bezeichnet werden. Nötig sei daher eine Änderung des BAföG.
Dieser Position schloss sich der Petitionsausschuss an. In der Begründung zitiert er unter anderem eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2006: Das Gericht habe keinen Anhaltspunkt erkennen können, dass der Gesetzgeber die Förderung eines Staatsexamensstudiengangs mit integriertem Erwerb des Bachelor-Grades ausschließen wollte. Jurastudenten können also hoffen.