Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 16/12069) zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung vorgelegt. Kernstück des Vertrages vom 3. September 2008 ist der Bau einer festen Querung (Brücke oder Tunnel) für den Schienen- und Straßenverkehr über den 19 Kilometer breiten Fehmarnbelt zwischen Deutschland und Dänemark. Darüber hinaus sollte die erforderliche Hinterlandanbindung in beiden Ländern geschaffen werden, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Der Vertrag regelt die Errichtung, den Betrieb und die Finanzierung der Festen Fehmarnbeltquerung sowie die Verantwortlichkeiten für den Ausbau und die Finanzierung der erforderlichen Hinterlandanbindungen in beiden Ländern. Danach wird Dänemark die Feste Fehmarnbeltquerung errichten, betreiben und die Kosten tragen. Für den Ausbau und die Finanzierung der auf deutschem Hoheitsgebiet liegenden Hinterlandanbindungen sei die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich, für die Hinterlandanbindung auf dänischem Hoheitsgebiet das Königreich Dänemark.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2009 gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen erhoben. Der Gesetzwurf wurde am 5. März zur weiteren Beratung an Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überwiesen.