Die geisteswissenschaftlichen Auslandsinstitute im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung müssen umstrukturiert werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf ( 16/12229) zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (DGIA). Der Bedarf zur Umstrukturierung ergebe sich aus den praktischen Erfahrungen seit der Gründung der Stiftung vor sieben Jahren. Ein Teil der Strukturen und Arbeitsabläufe in der DGIA müsse optimiert werden, um professionelles Arbeiten im Interesse der Wissenschaft sicherzustellen, betont die Bundesregierung. So sollten die Verfahren zur Entscheidungsfindung und zur Beteiligung der Institutsdirektoren sowie eine Aufgabenteilung zwischen Stiftungsrat, Geschäftsstelle und Instituten klarer geregelt werden. Erhöhte Anforderungen an professionellere Arbeitsstrukturen ergäben sich etwa daraus, dass die Zahl der Institute seit der Gründung gestiegen sei. Zu den Instituten in Rom, Paris, London, Warschau, Washington, Tokio sowie dem Orient-Institut mit Standorten in Instanbul und die seit 2002 erstmalig unter dem Dach einer "bundesunmittelbaren öffentlichen Stiftung" zusammengefasst wurden, sei bislang das Deutsche Forum für Kunstgeschichte in Paris hinzugekommen. Zudem solle das Deutsche Historische Institut in Moskau 2009 in die institutionelle Förderung überführt werden. Geplant sei außerdem die "Verselbständigung" des Orient-Instituts in Istanbul.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, dass die Stiftung mit ihren Auslandsinstituten "die Funktion einer bedeutenden institutionellen Ergänzung der im Inland etablierten universitären und außeruniversitären Einrichtungen" innerhalb der deutschen Forschungslandschaft erfülle. Die Institute leisteten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau der Internationalität der deutschen geisteswissenschaftlichen Forschung.