Die Denkmäler für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma sowie die in der NS-Zeit verfolgten Homosexuellen sollen künftig von der Stiftung für das Denkmal für die ermordeten Juden Europas unterhalten werden. Am 19. März wurde ein Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" ( 16/12230) in erster Lesung im Bundestag beraten. Anschließend wurde er zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Die Hauptaufgabe der Stiftung bleibe aber der Unterhalt und Betrieb des Denkmals für die ermordeten Juden Europas, heißt es in der Vorlage. Dazu gehörten auch Sonderausstellungen, Vorträge und Seminare sowie Publikationen, sofern sie für Ausstellungen oder Veranstaltungen notwendig seien. Um die Stiftung den derzeitigen Anforderungen anzupassen, sollen die Aufgaben des bisherigen Vorstands und der Geschäftsführung zusammengelegt und von einem Direktor bewältigt werden.
Zur Begründung heißt es, der im Stiftungszweck formulierte gesetzliche Auftrag, den Entwurf des Stelenfeldes in Berlin von Peter Eisenman und den ergänzenden "Ort der Information" zu verwirklichen, sei inzwischen umgesetzt. Jetzt sei es an der Zeit, das Gesetz zu aktualisieren. Zu dieser Aufgabe gehöre es, den Vorstand zu verkleinern. Wie in vergleichbaren Einrichtungen solle die Stiftung künftig drei Organe haben: das Kuratorium, einen Direktor und einen Beirat. Der Direktor werde vom Kuratorium für vier Jahre berufen und könne wiederholt ernannt werden.