Während am 23. Mai im Reichstagsgebäude die Bundesversammlung tagt, wird im Zentrum Berlins gefeiert. Das ist kein Zufall: Am sogenannten "Verfassungstag" im Spätfrühling, dem Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes, wird nicht nur an den 60. Geburtstag der Verfassung erinnert, sondern auch der Bundespräsident gewählt.
Offiziell wird der Wahltag nach dem Bundespräsidentenwahlgesetz vom zweithöchsten Verfassungsorgan, dem Bundestagspräsidenten, bestimmt. Seit 1979 allerdings tagt die Bundesversammlung traditionell am 23. Mai. Das hatte der damalige Parlamentspräsident Karl Carstens (CDU) eingeführt - bis heute ist es so geblieben.
Am 22. Mai beginnen die Feierlichkeiten zum Jubiläum des Grundgesetzes um 10 Uhr mit einem ökumenischen Gottedienst im Berliner Dom. Danach findet im Konzerthaus am Gendarmenmarkt der Staatsakt zum "60. Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland" statt. Die Festrede hält Bundespräsident Horst Köhler.
Am 23. Mai organisiert das Bundespresseamt ein Bürgerfest, dessen Areal sich von der Kreuzung Unter den Linden/Friedrichstraße bis zur Siegessäule erstreckt. Abends ab 22.30 Uhr wird das Reichstagsgebäude im neuen Licht erstrahlen: Das Beleuchtungskonzept des Hamburger Lichtkünstlers Michael Batz sorgt für neue Akzente. Am 14. Mai will sich der Bundestag in einer dreistündigen Debatte dem Thema "60 Jahre Grundgesetz" widmen.