Vor der für den 4. Mai geplanten Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses zur geplanten Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen macht sich Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) für Änderungen an den vorgesehenen Grundgesetzergänzungen stark. Ihn habe der entsprechende Gesetzentwurf der Koalition ( 16/12410) "in seinem Ehrgeiz und seinen Dimensionen erschreckt", heißt es in einem Schreiben Lammerts an den Ausschussvorsitzenden Andreas Schmidt (CDU).
Schon das Volumen der vorgeschlagenen Verfassungsergänzungen erscheine ihm "unmaßstäblich", bemängelte Lammert. Die Vielzahl der in der Föderalismuskommission II vereinbarten Detailregelungen gehörten seinem Verständnis nach nicht in die Verfassung, fügte er hinzu und sprach sich für eine Prüfung aus, ob die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Absichten nicht auch mit "sehr viel schlankeren" Grundgesetzänderungen erfüllt werden könnten. Sein Abstimmungsverhalten im weiteren Verfahren hänge jedenfalls wesentlich von der Beschlussempfehlung ab, die der Ausschuss vorlegen werde.
SPD-Fraktionschef Peter Struck, einer der Vorsitzenden der Föderalismuskommission II, hatte bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes Ende März eingeräumt, dass es nicht dem Normalfall entspreche, in eine Verfassung sogar Eurobeträge hineinzuschreiben. Es sei aber notwendig, um die festgelegten Beträge "verfassungsfest zu machen und nur mit einer Zweidrittelmehrheit ändern zu können".