Mehrere Oppositionsanträge zur Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat der Bundestag am 14. Mai abgelehnt. Dazu gehörte unter anderem die Forderung der Linksfraktion ( 16/6773) nach einem "werbefreien" öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Neben einem Antrag der Linksfraktion ( 16/5140) zur Gebührenbefreiung bei der GEZ scheiterten auch Vorlagen von FDP ( 16/5959) und Grünen ( 16/5424). Die FDP hatte eine Begrenzung der digitalen Angebote der Öffentlich-Rechtlichen gefordert - die Grünen sich für dessen "Staatsferne und Autonomie" stark gemacht.
Reinhard Grindel (CDU) erklärte in der Debatte das Internet für die öffentlich-rechtlichen Sender "unverzichtbar". Es sei zudem nicht einzusehen, wieso die zum Teil "teure Ware" nach sieben Tagen wieder aus dem Netz genommen werden solle. Für eine nachhaltige Verbesserung der Medienkompetenz spricht sich Monika Griefahn (SPD) aus. Dies sei nötig, um eine "digitale Spaltung der Gesellschaft zu verhindern". Die Rundfunkgebühr durch eine allgemeine Medienabgabe zu ersetzen fordert Hans-Joachim Otto (FDP). Die Belastung des Einzelnen würde dann bei 11 Euro monatlich liegen. Lothar Bisky (Linke) plädiert für eine "moderne Medienordnung", da sonst Fernsehen und Radio vom Internet verdrängt würden. Grietje Staffelt (Grüne) kritisiert, dass ARD und ZDF nicht nur ihre Onlineangebote dem Drei-Stufen-Test unterziehen müssten, sondern als Folge des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertragesauch das komplette bestehende Online-Angebot "auf den Prüfstand muss".