FÖDERALISMUSREFORM
Bund und Länder sollen gemeinsam investieren dürfen
Das sogenannte Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich soll nach Meinung von Experten abgeschafft werden. Am 13. Mai sprach sich während einer Anhörung des Bildungsausschusses ein Großteil der Experten dafür aus, dass der Bund Angebote im Bildungsbereich in Zukunft mitfinanzieren darf. Die vorgesehene Gesetzesänderung durch die Föderalismusreform II ( 16/12410, 16/12400), derzufolge der Staat in Notlagen Geld für Kindergärten, Schulen und Universitäten bereitstellen können soll, ging einigen Experten aber nicht weit genug.
Das Verbot war schon bei den Verhandlungen zur Föderalismusreform I heftig umstritten. Abgeleitet wird der Begriff aus dem Artikel 104 b des Grundgesetzes, der Finanzhilfen des Bundes "für bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden" dann ausschließt, wenn für diese Bereiche allein die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben. Große gemeinsame Bildungsprogramme von Bund und Ländern, wie etwa zum Ausbau der Ganztagsschulen, waren auch daher seitdem nicht mehr möglich. Das Kooperationsverbot war auf Drängen von Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) in der Förderalismusreform I eingefügt worden. Koch sah damals in Bildungs-Sonderprogrammen aus Berlin einen "goldenen Zügel", mit dem die Bundesregierung die Länder zu ihren politischen Zielen führen könnte - unter Umständen auch gegen deren Willen. Ferner soll der Bund in Ausnahmesituationen auch für Bereiche Finanzhilfen gewähren können, für die er keine Gesetzgebungskompetenz hat. Professor Peter Strohschneider, Vorsitzender des Wissenschaftsrates, sagte, er könne keine verlässliche Einschätzung geben, wie sich seit der Föderalismusreform I die Ausgaben im Hochschulbereich entwickelt haben. Er schätze jedoch, dass sie in den meisten Bundesländern zurückgegangen seien. Die vorgesehene Gesetzesänderung "geht in die richtige Richtung, führt aber nicht weit genug".
Roman Jaich von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft forderte, das Kooperationsverbot ganz zu streichen. "Bildung müsste im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe eingeführt werden", so Jaich. Laut Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) erhöhen die Entwürfe die Rechtssicherheit für das Konjunkturpaket II der Bundesregierung. Professor Ulrich Battis, Verfassungsrechtler an der Humboldt-Universität Berlin, zufolge haben sich bisher viele Experten für eine Finanzierung der Bildung durch Bund und Länder ausgesprochen. Er stimmte mit Lübking darin überein, dass das Konjunkturpaket II bereits vorher "auf tönernden Füßen" gestanden habe.