In Deutschland lebende Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, bleiben weiter von der Stimmabgabe bei Kommunalwahlen ausgeschlossen. Für eine solche Ausweitung des Wahlrechts hatten sich sowohl Bündnis 90/Die Grünen ( 16/6628) in einem Gesetzentwurf als auch die Fraktion Die Linke ( 16/5904) in einem Antrag stark gemacht. Mit den Stimmen der Koalition und der FDP lehnte der Bundestag am 29. Mai beide Initiativen ab.
Die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen verteidigte den Antrag ihrer Fraktion in der Debatte folgendermaßen: "Diese fehlende Möglichkeit einer Beteiligung am Kernstück einer Demokratie, an den Wahlen, stellt ein erhebliches Demokratiedefizit dar."
Ingo Wellenreuther (CDU) bekräftigte, dass Integration für die Große Koalition eine sehr große Bedeutung habe. Aber: "Es ist vollkommen falsch, so zu tun, als seien Migranten ohne Wahlrecht von unserer Gesellschaft ausgeschlossen."
Sibylle Laurischk (FDP) betonte die grundsätzliche Sympathie für die Vorstöße. Allerdings könne man das Wahlrecht auch nicht verschenken. Nötig seien höhere Hürden, als sie die Grünen vorgesehen haben. Josef Philip Winkler (Grüne) hielt dem entgegen, dass es diese Hürden sehr wohl gebe: "Das Wahlrecht soll nur für jene gelten, die ein Daueraufenthaltsrecht besitzen."
Klaus-Uwe Benneter (SPD) stellte klar, dass das Anliegen des erweiterten Wahlrechts ein Anliegen der SPD sei. Jedoch sei darüber keine Einigung in der Großen Koalition möglich gewesen.