Um Liquiditätsengpässe in der Bauwirtschaft zu vermeiden, haben CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf über die Sicherung der Bauforderungen ( 16/13159) vorgelegt, der am 17. Juni im Bundestag beraten werden soll. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Gelder, die im Rahmen des Geschäftsbetriebes eines Baugeldempfängers für Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, in seinem Geschäftsbetrieb verbleiben, also für Baumaßnahmen verwendet werden. Nicht mehr erforderlich soll die separate Zweckbindung in einzelne konkrete Baumaßnahmen sein. Auch soll die Liquiditätsgefährdung der Unternehmen durch Streichung der Verwendungspflicht für die Mittel entschärft werden, die der Baugeldempfänger für eine Leistung erhält.
Im Interesse der Rechtssicherheit will der Bundesrat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 zur steuerlichen Entfernungspauschale durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzen. Dies geht aus einem von der Länderkammer eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale" ( 16/12678) hervor. Bis Ende 2006 hatte die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei 0,30 Euro je Entfernungskilometer gelegen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das Verfassungsgericht verworfen. Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Bundestag am 19. März 2009 ein im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates fast identisches Gesetz ( 16/12099, 16/12299) beschlossen habe. Der Bundesrat habe diesem Gesetzentwurf auch am 3. April zugestimmt.
Alternativen zum Weiterbau der Bundesautobahn A100 in Berlin sind Thema eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/13172). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, gegenüber dem Land Berlin darauf hinzuwirken, das laufende Planfeststellungsverfahren für die Autobahn einzustellen und die für den Weiterbau vorgesehenen Bundesmittel von 420 Millionen Euro für die Entwicklung Berlins als "Leitmetropole klimagerechte Mobilität" zu verwenden. Dazu sollen unter anderem die Mittel für die Fertigstellung des Eisenbahnknotens Berlin erhöht, Mittel für die barrierefreie Erreichbarkeit aller Berliner U- und S-Bahnsteige bereitgestellt und mehr für aktiven Lärmschutz an Berliner Autobahn und Eisenbahnstrecken investiert werden. mik
Für ein konsequent sozial gestaltetes Vergaberecht setzt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/12694) ein. Deshalb fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass weiterhin gemeinnützige Unternehmen an Ausschreibungen im Bereich der VOB/A für Bauleistungen teilnehmen dürfen. Zudem soll die VOB/A 2009 und VOL/A 2009 hinsichtlich ihrer rechtlichen Wirkung auf gemeinnützige Unternehmen gleichgestellt werden.