Ratingagenturen in der Europäischen Union sollen künftig verpflichtet werden, sich registrieren zu lassen. Dies sieht eine mit Stimmen von Union, SPD und FDP angenommene Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vor. Die Linke lehnte die Empfehlung ab, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Im Bundestag steht die Beschlussempfehlung zu einer EU-Richtlinie am 18. Juni auf der Tagesordnung.
Ratingagenturen bewerten die Bonität von Schuldnern. In der Praxis heißt dies, dass die Agenturen Wertpapiere, zum Beispiel Staatsanleihen oder auch Papiere von Unternehmen, einstufen, wobei die Benotung mit "AAA" als besonders sicher gilt. Mit "AAA" bewertete Schuldner können Papiere mit niedrigeren Zinssätzen herausgeben, weil ihnen mehr vertraut wird als Schuldnern, die mit "AA" bewertet werden.
Den Ratingagenturen wird jedoch seit Beginn der Finanzkrise vorgeworfen, dass sie ausgerechnet toxische Papiere, die jetzt von den Banken in sogenannte Bad Banks ausgegliedert werden sollen, zu gut bewertet und damit zu den Turbulenzen auf den Märkten beigetragen hätten. Ein freiwilliger Verhaltenskodex, wie ihn die internationale Wertpapieraufsehervereinigung IOSCO vorschlage, werde jedoch nicht als ausreichend angesehen, heißt es in der Beschlussempfehlung.
"Ziel ist es daher, ein verbindliches Regelwerk für Ratingagenturen in der EU zu schaffen", wird empfohlen. Die in der EU-Richtlinie enthaltene Registrierungspflicht wird ausdrücklich begrüßt. Es dürfe keine Möglichkeit geben, sich der Registrierungspflicht zu entziehen. Zugleich wird kritisiert, dass der Markt der Ratingagenturen von drei großen Unternehmen dominiert werde. Daher müssten in der EU Möglichkeiten zur Gründung neuer Agenturen geschaffen werden.