Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen stärker in Forschung und Entwicklung investieren. Dafür schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/12894) die Einführung von Steuergutschriften vor. Der Antrag steht am 18. Juni auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach Vorstellung der Grünen sollen nur Unternehmen anspruchsberechtigt sein, die nicht von Großunternehmen beherrscht werden und höchstens 250 Mitarbeiter beschäftigen. Die Gutschrift soll 15 Prozent der nachgewiesenen Forschungs- und Entwicklungsausgaben betragen.
In der Begründung des Antrages fordern die Grünen, dass die ökologische Modernisierung in Deutschland flächendeckend erfolgen müsse. Daher seien Innovationen in allen Branchen nötig. Die Hälfte des Zuwachses an Forschungskapazitäten sei seit 2005 jedoch im Automobilbau geschaffen worden. Jetzt werde die Krise in dieser Branche für die Innovationsleistung in Deutschland gefährlich, schreiben die Grünen. Daher müssten neben den etablierten Erfolgsbranchen kleine und mittlere Unternehmen dazu gebracht werden, stärker in Forschung und Entwicklung zu investieren. Obwohl diese Unternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildeten, würden nur 14 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf sie entfallen. Bei der bisherigen Innovationsförderung würden sie außerdem im Vergleich zu großen Unternehmen benachteiligt. Es gebe eine Konzentration der Förderung auf wenige Technologiefelder. Außerdem wirke die Bürokratie abschreckend. Daher müssten Forschung und Entwicklung in der Regel aus Eigenkapital bestritten werden.
Nach Angaben von Bündnis 90/Die Grünen stagnieren die Ausgaben von Staat und Wirtschaft für Forschung und Entwicklung in Deutschland seit Jahren bei rund 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.