Ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 16/11173), der vorsah, die Haftung für Diensteanbieter im Internet zu begrenzen, wurde am 18. Juni abgelehnt. Mit dem Gesetzentwurf sollten Diensteanbieter im Internet nicht mehr dazu verpflichtet werden, von ihnen übermittelte, gespeicherte oder vermittelte Informationen zu überwachen und dafür zu haften, da dies ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie des elektronischen Geschäftsverkehrs sei.
Weiterhin sollte mit dem Entwurf dem "fliegenden Gerichtsstand" durch die Benennung qualifizierter Gerichte entgegengewirkt werden. Gegenwärtig können Rechtsverletzungen im Internet faktisch bei jedem zuständigen Gericht geltend gemacht werden, was die Gefahr paralleler Antragstellungen birgt. Der Entwurf enthielt auch neue Haftungsregeln für Suchmaschinen und elektronische Verweise auf Internetseiten. Entsprechende Diensteanbieter hätten danach künftig nur noch nach den speziellen Haftungsvorschriften im Telemediengesetz haften müssen. Eine allgemeine Überwachungspflicht sei nicht mehr gewollt, erklären die Liberalen. Bislang fänden die Haftungsvorschriften im Telemediengesetz keine Anwendung auf Suchmaschinen und elektronische Verweise.
Verschiedene Wirtschaftsunternehmen wie der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. (BITKOM) oder der Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco) hatten sich im Wirtschaftsausschuss positiv zu den Änderungen geäußert. Sie bezeichneten die Änderungsvorschläge als Schritt in die richtige Richtung.