Zur Bundestagswahl am 27. September wird der Stimmzettel kürzer sein als bei der Europawahl im Juni. Das ist die Folge der Entscheidungen des Bundeswahlausschusses. Er hat am 17. Juli 21 kleinere politische Vereinigungen grundsätzlich zur Wahl zugelassen: Sie sind nach den Maßgaben des Bundeswahlgesetzes und des Parteiengesetzes als Partei anerkannt. Unter anderem dürfen die Piratenpartei, die Partei Bibeltreuer Christen, die ÖDP und die DKP antreten. 30 Vereinigungen, die ebenfalls die Zulassung beantragt hatten, verwehrte der Wahlausschuss die Anerkennung als Partei. Die im Bundestag und in Landtagen in Fraktionsstärke vertretenen Parteien CDU, CSU, SPD, FDP, Linkspartei, Bündnis 90/Die Grünen, NPD und DVU mussten sich dieser Überprüfung nicht unterziehen.