Die Verunsicherung auf dem Kapitalmarkt war groß. Ratingagenturen hatten angekündigt, bei der Beurteilung von Pfandbriefen nicht nur die Wertpapiere selbst, sondern auch die emittierende Bank zu berücksichtigen. Dies hätte zum Beispiel für die Hypo Real Estate (HRE) und ihre Tochter Depfa, aber auch andere Institute, zu Schwierigkeiten führen können. Für Union und SPD war dies Anlass, bei der Regierung nach der Sicherheit von Pfandbiefen zu fragen. Die Antwort klingt beruhigend: Wenn eine Pfandbriefbank in die Insolvenz geht, fallen die Deckungswerte für die von dem Institut herausgegebenen Pfandbriefe nicht in die Insolvenzmasse. Trotz der Insolvenz der Bank würden deren Pfandbriefe auch nicht fällig, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13823). Auch habe der Insolvenzverwalter keine Verfügungsmacht über die Deckungswerte. Diese Verfügungsmacht komme einem Sachwalter zu, der auf Antrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vom zuständigen Gericht benannt werde. Die Auswirkung der Insolvenz der Pfandbriefbank bestehe allein darin, "dass nunmehr die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Deckungswerte beim Sachwalter und nicht mehr beim Vorstand der Bank liegt", heißt es in der Antwort. Damit ist der Pfandbrief nach Ansicht der Regierung "auf Grund der gesetzlichen Vorgaben das sicherste Wertpapier am Kapitalmarkt, denn die Bedienung ist auch in der Krise der begebenden Pfandbriefbank gewährleistet". Wie die Bundesregierung weiter erläutert, bildeten Deckungswerte und Pfandbriefe im Fall der Insolvenz einen einheitlichen Vermögensteil, der nicht in das Insolvenzverfahren einbezogen werde.