Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss bei der Besetzung von Vorstandspositionen der Deutschen Bundesbank der "Wettbewerb um die besten Köpfe" gestärkt werden. Die Fraktion fordert in einem Antrag ( 17/798), frei werdende Vorstandspositionen in Zukunft öffentlich auszuschreiben. Der Antrag wurde vom Bundestag am 26. Februar an die Ausschüsse überwiesen. Nach der Ausschreibung solle die Bundesregierung geeignete Kandidaten auswählen. Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages müsse es eine öffentliche Anhörung über die ausgewählten Kandidaten geben, fordert die Fraktion. Schließlich solle das neue Vorstandsmitglied vom Bundestag gewählt werden. In der Begründung schreiben die Abgeordneten, das derzeitige Benennungsverfahren sei dem Ziel der fachlichen Existenz an der Spitze der Bundesbank wenig dienlich, wie verschiedene Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zeigen würden.
Um die Qualität der Luft in Deutschland zu verbessern, sollen künftig unter anderem neue Grenzwerte für sogenannten ultrafeinen Feinstaub gelten. Der Deutsche Bundestag stimmte am 25. Februar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP für die 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz ( 17/508, 17/768), mit der eine EU-Richtlinie (2008/50/EG) in deutsches Recht umgesetzt wird. Die Fraktion Die Linke stimmte gegen die Vorlage, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Die Bundesregierung will das Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz ändern, da sich auf EU-Ebene neue Rahmenbedingungen ergeben haben, die eine Anpassung notwendig machen. In einem Gesetzentwurf ( 17/758), der vom Bundestag am 25. Februar an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde, soll der Gegenstand "Gewässerschutz und Wasserbewirtschaftung" in das Direktzahlungs-Verpflichtungsgesetz aufgenommen werden. Grund dafür ist, dass "die so genannten anderweitigen Verpflichtungen, die jeder Empfänger von Direktzahlungen oder von bestimmten Zahlungen" einhalten muss, um diese beiden Bereiche ergänzt worden sind. "So gehören nun Gewässerschutz und Wasserbewirtschaftung ebenfalls zur Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" im Sinne des EU-Rechts, heißt es in dem Entwurf.
In den Geltungsbereich des Telemediengesetzes sollen in Zukunft auch audiovisuelle Medien auf Abruf einbezogen werden. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ( 17/718) vor, der vom Bundestag am 25. Februar an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Das Telemediengesetz enthält wirtschaftsbezogene Regelungen, während inhaltsbezogene Anforderungen und die Aufsicht Ländersache sind.