Haushaltsausschuss stimmt für Gesetzentwurf der Regierung
Der Bund soll im kommenden Jahr 270,5 Milliarden Euro ausgeben können. Dies beschloss der Haushaltsausschuss in der Nacht zum Freitag in der so genannten Bereinigungssitzung. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Haushalt 2007 ( 16/2300) stimmten in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung die Koalition von CDU/CSU und SPD; die drei Oppositionsfraktionen von FDP, Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ihn ab. Im Regierungsentwurf waren für 2007 Ausgaben von insgesamt 267,6 Milliarden Euro vorgesehen. Somit wurde während der insgesamt vierwöchigen Beratungen im Haushaltsausschuss der Ansatz um 2,9 Milliarden Euro erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung von 3,4 Prozent gegenüber diesem Jahr.
Geplante Steuereinnahmen 2007: 220,53 Millarden Euro
Ohne die haushaltsneutrale Weiterleitung des Aufkommens eines Umsatzsteuerpunktes an die Bundesagentur für Arbeit beträgt die Steigerung laut Finanzministerium 0,9 Prozent. Für Investitionen sind jetzt 23,96 Milliarden Euro eingeplant. Das sind 414 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme sinkt gegenüber dem Regierungswurf um 2,42 Milliarden Euro auf 19,58 Milliarden Euro. Die Steuereinnahmen sollen 2007 insgesamt 220,53 Milliarden Euro betragen. Im Regierungsentwurf wurden sie noch auf 214,53 Milliarden Euro geschätzt.
Personalausgaben des Bundes
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, die aufgenommenen und im Haushaltsjahr 2007 fällig werdenden Kredite des ERP-Sondervermögens bis zur Höhe von 1,31 Milliarden Euro zum Zwecke der gemeinsamen Kreditaufnahme als Schulden des Bundes in Form eines Schuldbeitritts mit zu übernehmen. Außerdem beschloss der Ausschuss einstimmig, im kommenden Jahr die Planstellen bei den obersten Bundesbehörden um 1,2 Prozent zu reduzieren. Bisher mussten die Ministerien jährlich 1,5 Prozent ihres Personals zurückfahren. Darüber hinaus forderte der Ausschuss die Regierung auf, "titelscharf" darzustellen, wie sich die Personalausgaben in den vergangenen 15 Jahren entwickelt haben. Nicht durchsetzen konnte sich die Linksfraktion mit einem Antrag, den Bundesbehörden zu untersagen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender oder Vorgesetzten-Funktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- oder Werkvertrag mit einem privaten Arbeitgeber haben. Damit sollte die Exekutive vom "Lobby-Druck" entlastet werden.