Berlin: (hib/MIK) Bündnis 90/Die Grünen wollen die Staatsverschuldung begrenzen. Dazu haben sie zwei Gesetzentwürfe ( 16/5954, 16/5955) vorgelegt, mit denen sie die erlaubten Ausgaben an die Entwicklung der Einnahmen binden wollen. In konjunkturell guten Zeiten sollten Haushaltsüberschüsse erwirtschaftet werden; in schlechten Zeiten seien antizyklisch wirkende Haushaltsdefizite zulässig. Über einen Konjunkturzyklus betrachtet ergäben sich so ausgeglichene Haushalte. Dieses Modell orientiert sich nach Angaben der Bündnisgrünen an der 2003 eingeführten Schweizer Schuldenbremse.
Darüber hinaus sollen nur zwei weitere Möglichkeiten der Kreditfinanzierung möglich sein: Einerseits sollen die Nettoinvestitionen des Bundes kreditfinanziert werden dürfen, andererseits soll mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages eine weitere Kreditaufnahme beschlossen werden können. Deckungslücken im Haushaltsvollzug, die durch Schätzfehler im Aufstellungsverfahren begründet seien und durch Kredite finanziert werden müssten, sollen in einem Ausgleichskonto verrechnet werden. Werde dieses Ausgleichskonto nachhaltig übermäßig belastet, so sollen hinzutretende weitere Defizite in den Folgejahren abgebaut werden. Der Schwellenwert, ab welchem Schätzfehler abzubauen sind, soll laut Gesetzentwurf bei zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts, also rund 50 Milliarden Euro, liegen. Zur Umsetzung konjunkturgerechter Haushaltspolitik und einer Neuformulierung des Investitionsbegriffs müsse die Haushaltspolitik auf eine verlässlichere und verbindlichere Datenbasis aufgebaut werden, heißt es weiter. Daher sei es erforderlich, die Eckdaten der jährlich durch den Bundesminister der Finanzen vorzulegenden Finanzplanung vom Bundestag beschließen zu lassen.
Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte nehme stetig zu, heißt es zur Begründung. Die gesamtstaatliche Schuldenquote habe sich in den vergangenen zehn Jahren auf weit über 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erhöht. Der gesamtstaatliche Schuldenstand von 1,5 Billionen Euro binde zunehmend öffentliche Mittel. Die vorhandenen institutionellen Schranken im Grundsgesetz hätten diese Entwicklung nicht verhindern können.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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