Die Sicherheit im Eisenbahnverkehr sei ein nicht verhandelbares Gut, heißt es in der Begründung. Es gehe in erster Linie um den Schutz der Fahrgäste, der Mitarbeiter der Eisenbahnunternehmen und Anwohner von Bahntrassen sowie der Umwelt und anderer Verkehrsteilnehmer. Defekte Radachswellen bei ICE-Fernzügen mit Unfallfolge, entgleiste Güterzüge sowie ”Chaos bei der Berliner S-Bahn“ aufgrund eines Radbruchs und defekter Bremszylinder seien Ergebnis einer Politik, die ”das Erreichen der Börsenfähigkeit der Deutschen Bahn AG über allen anderen Ziele gestellt“ habe, schreibt die Fraktion. Die Sicherheit des Eisenbahnsystems bessere sich nicht automatisch durch zusätzliche Auflagen und mehr Bürokratie. Wirksamer sei eine effektive Kontrolle anhand nachprüfbarer Kriterien, ob die Eisenbahnunternehmen ihrer Sicherheitsverantwortung gerecht werden, heißt es in dem Antrag.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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