Die Linksparlamentarier verweisen darauf, dass der Verteidigungsminister im Mai 2009 sein Veto eingelegt habe, weshalb ein Richter nicht Mitglied des zweiten Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichtes geworden sei. Aus Sicht der Fraktion ist die Norm ”schwerlich mit dem angestrebten Richterbild des Grundgesetzes“ zu vereinbaren. Dieses sei geprägt von einer wahrhaft unabhängig entscheidenden Richterschaft.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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