Die Grünen schreiben, seit Anfang 2009 dürften privat versicherte Personen, die erstmalig Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehen, nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Nach ihrer Kenntnis seien im August 2009 rund 2.700 Alg-II-Empfänger im Basistarif der PKV krankenversichert gewesen. Diese müssten eine monatliche Prämie in Höhe von 290,62 Euro bezahlen. Hinzu komme eine monatliche Prämie für die Pflegeversicherung in Höhe von maximal etwa 35 Euro. Abzüglich des Zuschusses der Alg-II-Träger bestehe für privat versicherte Alg-II-Bezieher eine Finanzierungslücke von monatlich rund 180 Euro. Die Betroffenen hätten aktuell ”nur die Wahl zwischen zwei schlechten Alternativen“, betonen die Abgeordneten. Entweder sie zahlten die volle Prämie, dann verbleibe ihnen von ihrer monatlichen Regelleistung von 359 Euro gerade einmal die Hälfte, oder sie häuften einen Schuldenberg bei ihrer Krankenversicherung an.
Wenn die Betroffenen bereits derzeit die Prämie nur in Höhe des Zuschusses zahlen würden, wäre der Versicherungsschutz zwar nicht unmittelbar, jedoch dann gefährdet, wenn diese Personen etwa mit der Aufnahme einer bezahlten Beschäftigung nicht mehr auf Hartz IV angewiesen seien, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dann hätten sie nicht nur mit einem Schuldenberg zu kämpfen, sondern würden auch nur noch bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen medizinisch versorgt.
Die Fraktion erläutert, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf entstünden für die öffentlichen Haushalte keine Kosten. Die PKV müsse bei rund 2.700 Betroffenen mit Kosten in Höhe von etwa 5,8 Millionen Euro jährlich rechnen. Dies entspreche etwa 0,025 Prozent der Jahreseinnahmen der PKV aus Kranken- und Pflegeversicherung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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