Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungs- und Koordinationsgremium des Bundestages. Es unterstützt den Bundestagspräsidenten bei der Führung der Geschäfte. Er beschließt unter anderem, welche Fraktionen in den verschiedenen Ausschüssen Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz stellen und legt den Arbeitsplan des Bundestages für das kommende Jahr fest.
Dem Ältestenrat gehören der Präsident, seine Stellvertreter sowie 23 weitere Abgeordnete an, die von den Fraktionen entsprechend ihrer Stärke benannt werden. An seinen Sitzungen nimmt auch ein Vertreter der Bundesregierung teil.