Mit dem Begriff "Aktives Wahlrecht" ist
gemeint, dass eine Person berechtigt ist, zu wählen.
Beispielsweise besitzen grundsätzlich alle Deutschen, die
am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht,
bei einer Bundestagswahl zu wählen.
Die Einzelheiten des Aktiven Wahlrechtes regelt
das Bundeswahlgesetz.