Der Bundestag ist das höchste Verfassungsorgan. Denn er ist direkt vom Souverän, dem Volk, gewählt, von dem laut Grundgesetz alle Staatsgewalt ausgeht.
Der Bundestag beschließt die Bundesgesetze einschließlich des Haushalts, übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Bundesregierung aus und bestimmt den Verteidigungsfall.
Er wählt den Bundeskanzler, entscheidet über eine Vertrauensfrage des Kanzlers oder einen Misstrauensantrag gegen diesen.
Der Bundestag wählt die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts und ist an der Wahl des Bundespräsidenten maßgeblich beteiligt.