Der Bundestag kann Kommissionen einrichten und sie mit einem bestimmten Arbeitsauftrag versehen. In der Regel setzen sich Kommissionen nur zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundestages zusammen.
Im Falle der so genannten Enquete-Kommissionen besteht die andere Hälfte der Mitglieder aus Nichtparlamentariern, zumeist Fachleute und Wissenschaftler. Im Falle der Föderalismuskommissionen besteht die andere Hälfte der Mitglieder aus Vertretern des Bundesrates.
Eine Ausnahme bildet die Kinderkommission, die ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist und mit je einem Mitglied aus jeder Bundestagsfraktion besetzt ist.