Eine konstituierende Sitzung ist die erste
Sitzung eines Parlamentes am Beginn einer neuen
Wahlperiode. In der konstituierenden Sitzung des Bundestages
kommen die Abgeordneten zusammen und wählen den
Bundestagspräsidenten, dessen Stellvertreter und die
Schriftführer. Zudem beschließen die Mitglieder
des Bundestages die
Geschäftsordnung. Gemäß Artikel 39 des
Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag spätestens
dreißig Tage nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung
zusammen kommen.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/K/konst_sitz.html
Stand: 13.10.2008