Der Richterwahlausschuss entscheidet zusammen mit dem jeweils zuständigen Bundesministerium über die Besetzung der Richterposten an den obersten Gerichtshöfen des Bundes. Der Ausschuss wird je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat berufen. Die 16 vom Bundestag berufenen Mitglieder müssen nicht Abgeordnete des Bundestages sein. Der Richterwahlausschuss besetzt in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Richterposten beim Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht.