Er fordert die Vertrauensperson auf, schriftlich einen anderen Bewerber zu nennen.
Innerhalb von sechs Wochen findet dann eine Nachwahl in dem betreffenden Wahlkreis statt.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages www.bundestag.de/service/glossar/T/tod_wahlk.html Stand: 13.10.2008