Von einer Verhältniswahl spricht man,
wenn die Besetzung der Wahlämter genau im Verhältnis der
abgegebenen Stimmen erfolgt. Bei einer reinen Verhältniswahl
erhält also eine Partei, die bei Parlamentswahlen 10 % der
Stimmen erhält, auch 10% der Parlamentssitze.
Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist grundsätzlich
eine Verhältniswahl, die allerdings mit Elementen der
Mehrheitswahl (Erststimme) kombiniert wurde und als weitere
Modifikation eine 5%-Hürde enthält.