Verpflichtungsermächtigungen sind
Vorgriffe auf künftige Haushalte, durch die schon jetzt
entschieden wird, dass auch künftig Zahlungen erfolgen. Sie
sind das Haushaltsinstrument zur Finanzierung langfristiger
Beschaffungsvorhaben und werden entsprechend der fortschreitenden
Realisierung des jeweiligen Vorhabens in Anspruch genommen. Das
Instrument der Verpflichtungsermächtigungen wurde durch die
Haushaltsreform Ende der 60er Jahre eingeführt und soll
gewährleisten, dass die Höhe der Verpflichtungen jeweils
aus dem Haushaltsplan zu erkennen ist.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/V/verpflichtungserm.html
Stand: 13.10.2008