Verwaltungsvorschriften sind Regelungen,
die innerhalb der Organisation der öffentlichen Verwaltung von
übergeordneten Behörden oder von Vorgesetzten an
nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergehen. Sie dienen
dazu, die Verwaltungstätigkeit näher zu bestimmen und
einheitlich zu gestalten. Verwaltungsvorschriften können
Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren der Behörden
ordnen. Sie konkretisieren aber auch oft die Anwendung von
allgemein gehaltenen Gesetzen. Anders als die Rechtsverordnungen
bedürfen die Verwaltungsvorschriften keiner gesetzlichen
Grundlage.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/V/verw_vorschr.html
Stand: 13.10.2008