Tourismus ist ein wichtiger Ausdruck von Lebensart und Wohlbefinden. Zugleich steht er für eine vielgestaltige Wachstumsbranche. Denn: So unterschiedlich die Geschmäcker und Interessen der Reisenden, so unterschiedlich sind auch die Anbieter, die sich auf das Geschäft mit der Reiselust verstehen. Da sind zum einen die Kernbereiche wie Gastgewerbe, große und kleine Reiseveranstalter, Reisebüros und Reisevermittler, Fluggesellschaften, Bus- und Bahnunternehmen, Sport- und Freizeitparks. Aber auch die Automobilindustrie, die Fahrrad- und Bootsbranche, die Sportbekleidungs- und Sportgeräteindustrie oder Anbieter von Gesundheitsleistungen profitieren vom Tourismus.
Doch wie viel trägt diese abwechslungsreiche Branche zur Wirtschaftsleistung in Deutschland bei? Nach einer Studie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung erwirtschaften die Kernbereiche des Tourismus (insbesondere Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Reiseveranstalter und -büros, ohne Berücksichtigung von Geschäftsreisen) 57 Milliarden Euro der Bruttowertschöpfung in Deutschland. Das entspricht einem Anteil von 3,2 Prozent am Bruttoinlandsprodukt. Die direkten und indirekten Effekte auf den Arbeitsmarkt können sich sehen lassen: Rund 2,8 Millionen Beschäftigte rechnet die Studie dem Tourismus in Deutschland zu. Darüber hinaus stellte die Tourismuswirtschaft allein im Jahr 2008 114.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Anders als in einigen anderen Staaten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland kein Tourismusministerium. Die Folge: Es existiert weder eine für den gesamtdeutschen Tourismus zuständige Behörde, noch verabschiedet der Bundestag bundesweit greifende Tourismusgesetze.
Gleichwohl nimmt sich die Bundesregierung des Themas an. Tourismuspolitik ist Teil der Wirtschaftspolitik. Erklärtes tourismuspolitisches Ziel des Wirtschaftsressorts ist es, die unternehmerische Eigenverantwortung zu stärken und die Rahmenbedingungen für die Tourismusbranche so zu verbessern, dass sie im internationalen Wettbewerb bestehen kann.
Zuständig für die Koordination aller Maßnahmen ist der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus. Auf Parlamentsebene macht sich der Ausschuss für Tourismus als eigenes Gremium für eine positive Gestaltung der Zukunftsbranche Tourismus stark. Er fördert durch seine Arbeit die Entwicklung und Vermarktung des Reiselands Deutschland.
Wird der Flughafen ausgebaut, das Naturschutzgebiet ausgeweitet, der Nichtraucherschutz gestärkt? Immer wieder haben Entscheidungen anderer Ausschüsse etwa aus den Bereichen Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Umwelt- und Naturschutz, Arbeit und Soziales aber auch Gesundheit und Finanzen Auswirkungen auf den Tourismusstandort Deutschland. Immer dann, wenn sich dies abzeichnet, mischt der Tourismusausschuss als Querschnittsressort politisch mit. Entsprechend umfangreich ist sein Themenspektrum: Es umfasst Themen wie Klimawandel, Barrierefreiheit, Wassertourismus und Ausbildung ebenso wie Fragen des internationalen Ferntourismus oder der Besteuerung von Leistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Der Tourismusausschuss berät Gesetzentwürfe, Anträge und Unterrichtungen, die das Plenum des Deutschen Bundestags ihm überweist. Ist der Ausschuss federführend, berichtet er dem Plenum über den Beratungsverlauf sowie das Beratungsergebnis und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor. Diese bildet die Grundlage für das Votum im Parlament. Ist der Ausschuss mitberatend beteiligt, leitet er sein Votum an den federführenden Ausschuss weiter.
Regelmäßig nimmt der Ausschuss Berichte des Wirtschaftsministeriums zur Entwicklung der deutschen Tourismuswirtschaft entgegen - zuletzt in der 16. Wahlperiode etwa den vom Februar 2008 (BT-Drucksache 16/8000).
Diese Berichte werden eingehend beraten. Gibt es Mängel? Besteht Handlungsbedarf? Wenn ja, erarbeitet der Ausschuss Empfehlungen, wie auf diese zu reagieren ist. Die Tourismuspolitiker setzen sich dafür ein, dass unterschiedliche Interessen oder Rivalitäten innerhalb der Tourismusbranche nicht in gegenseitiger Blockade oder Behinderung, sondern im kreativen Wettbewerb münden. Erklärtes Ziel: Die am Tourismus in Deutschland Beteiligten sollen ihre gemeinsamen Anliegen nicht aus dem Blick verlieren.
Der Ausschuss kann aber auch auf eigene Initiative hin tätig werden und aufgrund des Selbstbefassungsrechts Themen aus dem eigenen Geschäftsbereich ohne Überweisung durch den Bundestag beraten und sich von den Ministerien über Gesetzgebungsvorhaben informieren lassen. Dies geschieht oft in Form von öffentlichen Anhörungen.
Öffentliche Anhörungen von Interessensverbänden, Interessensvertretern und Experten tragen zur Meinungsbildung im Ausschuss bei. Der Ausschuss führte in der 16. Wahlperiode Anhörungen durch zu Themen wie: Barrierefreiheit, Demographischer Wandel, Frauen-Fußball-Weltmeisterschaft 2011, grenzüberschreitender Tourismus, Klimawandel und Landtourismus.