Kulturpolitik und Medienpolitik sind in Deutschland in weiten Bereichen Angelegenheit der Länder. So regelt es das Grundgesetz. Gleichwohl ist der Bund verantwortlich für die Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur, die er immer wieder überprüft. Der Bund ist zuständig für die Förderung kultureller Einrichtungen, die für das ganze Land von Bedeutung sind, für die Hauptstadtkultur und den Schutz des kulturellen Erbes. Er versteht sich außerdem als Ansprechpartner und will Impulse geben. Auf der internationalen Ebene ist der Bund Hauptansprechpartner in kultur- und medienpolitischen Fragen. Die vielfältigen Aufgaben werden in der Bundesregierung vom Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) wahrgenommen, der unmittelbar der Bundeskanzlerin zugeordnet ist. Im Deutschen Bundestag arbeitet korrespondierend dazu seit 1998 der Ausschuss für Kultur und Medien.
Das Themenspektrum, mit dem sich der Ausschuss befasst, ist entsprechend umfangreich. Es reicht von der Filmförderung über die Deutsche Welle bis zur Stasi-Unterlagenbehörde, von der Förderung der Vertriebenen- über die Hauptstadt- bis zur Erinnerungskultur, von Fragen der Pressekonzentration bis zur Neugestaltung der Medien- und Kommunikationsordnung. Hinzu kommen Aspekte der auswärtigen Kulturpolitik des Bundes, die vom Auswärtigen Amt verantwortet wird.
Im Vordergrund steht bei der Arbeit die Beratung von Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen, die das Plenum des Deutschen Bundestages dem Ausschuss überweist. Ist der Ausschuss federführend, berichtet er dem Plenum über Beratungsverlauf und -ergebnis und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor, die die Grundlage für das Votum im Parlament bildet. Ist der Ausschuss mitberatend beteiligt, leitet er sein Votum an den federführenden Ausschuss weiter.
Darüber hinaus kommt der Ausschuss seiner Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung nach, indem er sich beispielsweise von den jeweils zuständigen Ministerien berichten lässt, wie Bundestagsbeschlüsse umgesetzt oder Projekte vorangetrieben werden. Auf der Tagesordnung stehen außerdem von Zeit zu Zeit Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel das Goethe-Institut, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder die Berliner Filmfestspiele, die mit Bundeszuschüssen finanziert werden. Anhörungen von Sachverständigen sind ein weiteres Mittel der Informationsbeschaffung. Weil dem Ausschuss Transparenz wichtig ist, macht er solche Hearings und die Diskussion ausgewählter Schwerpunktthemen für ein interessiertes Publikum in öffentlichen Sitzungen zugänglich.
Zu einem besonderen Arbeitsschwerpunkt hat sich für den Ausschuss die europäische Kultur- und Medienpolitik entwickelt. Verordnungen und Richtlinien aus Brüssel bestimmen die Handlungsspielräume für die nationale Politik zunehmend und häufig sogar maßgeblich mit. Die Beratungen von Plänen und Projekten der Europäischen Kommission, insbesondere zur Medienpolitik, nehmen daher in der Ausschussarbeit einen immer größeren Raum ein. Deshalb wendet sich der Ausschuss zuweilen auch unmittelbar an europäische Institutionen, um kultur- und medienpolitische Fragen etwa mit einem Kommissionsmitglied oder mit Abgeordneten aus dem Europäischen Parlament zu erörtern.
Um mit der rasanten Entwicklung im Bereich der neuen Medien und Kommunikationstechnologien Schritt zu halten und die damit verbundenen Probleme zeitnah aufgreifen zu können, hat der Ausschuss für Kultur und Medien auch in der 16. Wahlperiode wieder einen Unterausschuss "Neue Medien" eingerichtet. Das Gremium hat die Aufgabe, die jeweils aktuellen Fragen in diesem Sektor zu identifizieren, zu bündeln und parlamentarische Aktivitäten für den Ausschuss vorzubereiten.