Die Verteilung der Sitze im Bundestag entspricht dem Anteil der auf die Parteien abgegebenen Stimmen. Zur Berechnung der Sitzverteilung entschied sich der Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 dafür, das bisherige, von dem englischen Richter Thomas Hare und dem deutschen Mathematiker Horst Niemeyer entwickelte Modell durch die Methode "Sainte-Laguë/Schepers" zu ersetzen. Diese Methode wurde bei der Europawahl und der Bundestagswahl 2009 bereits angewendet. Dabei werden die jeweiligen Zweitstimmenzahlen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardsmäßig zu Sitzzahlen gerundet. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen.
Fraktion | Direktmandate | Landeslisten | gesamt |
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24 Überhangmandate für die CDU/CSU | |||
CDU/CSU | 218 | 21 | 239 |
SPD | 64 | 82 | 146 |
FDP | 0 | 93 | 93 |
DIE LINKE. | 16 | 60 | 76 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 1 | 67 | 68 |
Bundestag gesamt | 299 | 323 | 622 |