Für eine Überprüfung der Wirksamkeit der Personal-Service-Agenturen (PSA) hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 9. Mai einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
Die Petentin hatte in ihrer Eingabe die Abschaffung der Personal-Service-Agenturen gefordert. Sie begründete dies damit, dass sich die PSA nur an der Arbeitslosigkeit der Menschen bereichern und Arbeitslose nicht in den ersten Arbeitsmarkt integrieren würden. Um nicht weiter "unnötige Steuermittel für sinnlose Projekte" auszugeben, müssten diese Agenturen geschlossen werden. Das Geld solle vielmehr für die Förderung von Berufsausbildung ausgegeben werden, so die Petentin.
In der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus, dass die PSA nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch wie alle im Rahmen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführten Maßnahmen von unabhängigen wissenschaftlichen Instituten evaluiert würden. Der "Bericht 2006 der Bundesregierung zur Wirksamkeit moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ( 16/3982 ) stelle zu den PSA fest, quantitative Wirkungsanalysen hätten ergeben, PSA-Beschäftige würden aufgrund dieser Tätigkeit später als vergleichbare Arbeitslose ihre Arbeitslosigkeit oder PSA-Beschäftigung durch eine Integration am Arbeitsmarkt beenden.
Somit verschlechtern nach heutigem Stand die PSA durch den Lock-in-Effekt (Verminderung der Vermittlungs- und Eigensuchaktivität) die Eingliederungschancen.
Unhängig davon gebe es jedoch auch erfolgreiche PSA-Projekte. Deshalb erschien dem Ausschuss die Petition geeignet zu sein, als Grundlage für eine weitergehende Überprüfung zu dienen.