Die Bundesregierung will, dass die deutsche Zollverwaltung effektiver arbeitet. Um dies zu schaffen, sollen fünf Bundesfinanzdirektionen als neue Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung neben dem Zollkriminalamt eingerichtet werden. So steht es in einem Regierungsentwurf zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze ( 16/6560 ). Der Bundestag hat ihn am 11. Oktober in erster Lesung zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Geändert werden sollen damit auch die Bestimmungen über Bezirk und Sitz, Aufgaben und Gliederung sowie Leitung der neuen Bundesfinanzdirektionen und der als reine Landesbehörden noch verbleibenden Oberfinanzdirektionen. Zudem will die Regierung fachliche Weisungsrechte zwischen den Bundesfinanzdirektionen und dem Zollkriminalamt festlegen. Operative Aufgaben sollen von den Mittel- auf die Ortsbehörden der Bundesfinanzverwaltung verlagert werden.
Die Bundesabteilungen bei den bestehenden Oberfinanzdirektionen in Chemnitz, Cottbus, Hannover, Hamburg, Karlsruhe, Koblenz, Köln und Nürnberg werden den Plänen zufolge aufgelöst. Die dort Beschäftigten sollen mit Wirkung vom 1. Januar 2008 an "unmittelbare Beschäftigte des Bundes" in den neuen Bundesfinanzdirektionen Nord, Mitte, West, Südwest und Südost werden.