HANDWERK
Konjunkturerhebungen sollen künftig entfallen
Die Bundesregierung will die Konjunkturbefragungen der Handwerksunternehmen durch die Auswertung von Verwaltungsdaten ersetzen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Anpassung statistischer Rechtsvorschriften ( 16/7248 ) vorgelegt, den der Bundestag am 29. November zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.
Wie es darin heißt, werden derzeit bei rund 41.000 vor allem kleinen und mittleren Handwerksunternehmen durch Befragung vierteljährlich Konjunkturerhebungen vorgenommen. Tests hätten jedoch ergeben, dass es möglich sei, die Befragungen "ohne wesentlichen Informationsverlust" durch die Auswertung von Verwaltungsdaten zu ersetzen. Gleichzeitig soll jedoch für rund 7.000 Unternehmen der Abwasser- und Abfallentsorgung eine jährliche Informationspflicht eingeführt werden Dies gilt auch für Unternehmen, die von der erweiterten Dienstleistungsstatistik erfasst sind.
Die durch EU-Recht verursachten zusätzlichen Belastungen der Wirtschaft schätzt die Regierung auf 3,7 Millionen Euro. Dem stehe die Abschaffung der Handwerksbefragung, die jährlich 3,3 Millionen Euro gekostet habe, gegenüber. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Qualität und Aktualität der Verwaltungsdaten noch verbessert werden könnten. Im Übrigen empfiehlt die Länderkammer zu prüfen, ob nicht für Merkmale wie "Aufwendungen für Leiharbeitnehmer" Informationen aus anderen Datenquellen als durch Befragung der Unternehmen gewonnen werden könnten. In ihrer Gegenäußerung hält die Regierung dem entgegen, dass Befragungen nur vorgenommen würden, wenn keine alternativen Datenquellen zur Verfügung stehen.