Die Zusammenarbeit zwischen Kommunen ohne Beteiligung Privater soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen von den EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge ausgenommen werden ( 16/9443). Die Verwaltungszusammenarbeit zwischen kommunalen Gebietskörperschaften sei erforderlich, um kostengünstig Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erbringen. Dagegen strebe die EU-Kommission an, auch solche Formen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen beim Vergaberecht in die europaweite Ausschreibungspflicht einzubeziehen, die ohne private Beteiligung auskommt. Die Abgeordneten halten dagegen, dass die interkommunale Zusammenarbeit wegen ihres lokalen Bezugs für den EU-Binnenmarkt nicht relevant sei. Sie sei eine rein verwaltungsinterne Lösung und dürfe deshalb nicht dem EU-Vergaberecht unterliegen. Ansonsten würde es zu einem Privatisierungszwang bei Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge kommen. Die Fraktion will Anreize für interkommunale Zusammenarbeit schaffen und Hürden beseitigen. Dazu gehöre die Möglichkeit, bei grenzüberschreitenden Gewerbegebieten die Gewerbesteuereinnahmen zu teilen und die interkommunale Zusammenarbeit durch Bundesprogramme zu fördern. Einsparungen, die Kommunen durch die gegenseitige Kooperation erzielen, dürften sich nicht nachteilig auf Ansprüche aus dem kommunalen Finanzausgleich auswirken, lautet eine weitere Forderung.