Kritik an der geplanten Erbschaftsteuerreform äußerte ein Petent während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 24. November. Da die Erblasser ihr Vermögen schon zu Lebzeiten versteuert hätten, stelle die Erbschaftsteuer eine doppelte Besteuerung dar, sagte Herbert Keilmann aus Speyer. Die Erbschaftsteuer müsse daher abgeschafft werden, so Keilmann in seiner Petition, die konkret die erbschaftsteuerliche Gleichstellung von Geschwistern, Neffen und Nichten, also Verwandten zweiten Grades, mit leiblichen Kindern fordert. Insbesondere solle dies gelten, wenn Verwandte zweiten Grades ihre pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Keilmann sagte, er habe in Veröffentlichungen über die geplante Erbschaftsteuerreform lediglich von einem auf 20.000 Euro erhöhten steuerlichen Freibetrag gelesen. Dies reiche jedoch nicht aus, so der Petent. In anderen europäischen Ländern würde man auf die Steuer daher schon ganz verzichten.
Diesen Argumenten konnte sich der Staatssekretär im Finanzministerium, Axel Nawrath, nicht anschließen. Von einer doppelten Besteuerung könne nicht die Rede sein, sagte er. Schließlich würde nicht das Vermögen des Erblassers, sodern der Wertzuwachs des Erben besteuert. In der Tat werde die Erbschaftsteuer in Europa unterschiedlich gehandhabt. In Schweden etwa gebe es sie nicht. In Österreich sei die Erbschaftsteuer nicht etwa explizit abgeschafft worden, sondern die vorhandene Regelung sei "ausgelaufen". Die Bundesregierung habe daraufhin das Erbschaftsteuerabkommen mit Österreich gekündigt, so Nawrath.