Das Haager Übereinkommen auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern, das die Bundesregierung 2003 unterschrieben hat, soll ratifiziert werden. Dazu hat die Regierung einen Gesetzentwurf ( 16/12068) vorgelegt. Wie sie erläutert, schaffe das Übereinkommen zum einen einheitliche Regelungen über die internationale Zuständigkeit und das anzuwendende Recht auf diesem Gebiet. Zum anderen enthalte es Regelungen zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen aus den anderen Vertragsstaaten. In einem weiteren Gesetzentwurf ( 16/12063), mit dem aufgrund des Übereinkommens mehrere Vorschriften geändert werden sollen, hat die Regierung unter anderem vorgesehen, dass die nach dem Abkommen neu einzurichtende Zentrale Behörde zum Schutz von Kindern dem Bundesamt für Justiz übertragen werden soll.
Die Patentanwaltskammern sollen mehr Aufgaben erhalten. Wesentliche Aufgaben - beispielsweise die Entscheidung über die Zulassung zur Patentanwaltschaft, deren Widerruf oder die Rücknahme - sollen in Zukunft direkt den Kammern übertragen werden. Dies ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 16/12061). In der Begründung heißt es, eine solche Aufgabenverlagerung, die dem Gedanken der Selbstverwaltung der Anwaltschaft Rechnung trage, sei bisher im Bereich der Patenanwaltschaft - anders als bei Rechtsanwälten - noch nicht erfolgt.
Künftig soll für das behördliche und gerichtliche Verfahren in Disziplinarsachen gegen Notarinnen und Notare allein das Bundesdisziplinargesetz angewendet werden, soweit in der Bundesnotarordnung (BNotO) keine Sonderregelungen getroffen werden. Das hat ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12062) zum Ziel. Die Neuregelung ist fällig, weil die BNotO Vorschriften aufweist, die zum 1. Januar nächsten Jahres auslaufen. Mit der Neuregelung biete sich die Gelegenheit, das behördliche und gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Notare auf eine einheitliche Rechtsgrundlage zu stellen. Der Rechtszustand, dass das notarielle Disziplinarrecht teilweise auf landes-, teilweise auf bundesrechtliche Vorschriften verweist, wird laut Bundesregierung damit beseitigt.
Zur Anpassung der Vorschriften des internationalen Privatrechts an eine EU-Verordnung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/12104) vorgelegt. Sie erläutert, die EU habe im Juni 2008 die Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht erlassen. Die Verordnung gilt ab 17. Dezember dieses Jahres in Deutschland und ersetzt die bislang geltenden Regelungen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz.
Ilse Aigner (CSU), Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, soll dem Aufsichtsrat der Deutschen Energie-Agentur GmbH angehören. Der Bundestag hat dazu am 5. März "grünes Licht" gegeben. Die Bundesregierung hatte einen entsprechenden Antrag ( 16/12015) gestellt. Im Bundesministergesetz ist geregelt, dass Mitglieder der Regierung während ihrer Amtszeit kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben dürfen. Das gilt auch für Vorstand, Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens. Das Parlament kann jedoch Ausnahmen von diesem Verbot zulassen.
Die Informationstechnik des Bundes soll sicherer werden. Dazu sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/11967) vor, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Befugnisse einzuräumen, technische Vorgaben für die Sicherung der Informationstechnik (IT) in der Bundesverwaltung zu machen und Maßnahmen umzusetzen, um Gefahren für die IT-Sicherheit abzuwehren. "Als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit sammelt das BSI Informationen über Sicherheitslücken und neue Angriffsmuster, wertet diese aus und gibt Informationen und Warnungen an die betroffenen Stellen oder die Öffentlichkeit weiter", heißt es in dem Entwurf.