Die Planungsmaßnahmen für die Bahnausbaustrecke Karlsruhe-Basel, die dem Lärmschutz dienen, müssen nicht erneut geprüft werden. Dies beschloss der Bundestag am 5. März, in dem er mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Antrag ( 16/6638) der FDP-Fraktion ablehnte. Das Plenum folgte dabei einer Beschlussempfehlung ( 16/8029) des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Darüber hinaus forderten die Liberalen die Bundesregierung auf, ihre Vorstellungen für eine landschaftsgerechte Trassenführung und einen größtmöglichen Lärmschutzes vorzulegen.
Nach den Vorstellungen der FDP sollte die Prüfung des Planfeststellungsverfahrens bezüglich des Lärmschutzes in Abstimmung mit der Landesregierung Baden-Württemberg und dem Eisenbahnbundesamt sowie der Deutschen Bahn AG geschehen. Die Zunahme des Güterverkehrs auf Straßen und Schienen übertreffe, heißt es in dem Antrag, "alle Erwartungen".
Eine im Auftrag des Verkehrsministeriums erstellte Langfristprognose gehe von einer Verdoppelung der Güterverkehrsleistung bis zum Jahr 2050 aus. Es sei dringend erforderlich, die "für Mensch und Umwelt resultierenden Belastungen soweit wie möglich zu reduzieren«, beonte die Fraktion. Dies gelte besonders auch für die Verkehrsbelastung an Verkehrswegen. Der Rheingraben im südbadischen Raum sei in besonderer Weise von der zukünftigen Verkehrsentwicklung betroffen, schreiben die Liberalen im Antrag.