Seit 1974 ist Zypern de facto in zwei Zonen geteilt, die von den beiden Volksgruppen der Insel getrennt verwaltet werden. 36 Prozent des Gebiets der ursprünglichen Republik Zypern im Norden befinden sich unter der Kontrolle der türkischen Zyprioten (TZ); der größere, im Süden liegende Teil - 62 Prozent - wird von griechischen Zyprioten (GZ) regiert. Dazwischen liegt die von UN-Friedenstruppen kontrollierte Pufferzone.
Lange vor dieser territorialen Teilung waren GZ und TZ bereits voneinander getrennt, und es existierten zwei separate Verwaltungen. 1963 zerbrachen die Vereinbarungen der Republik Zypern über eine bikommunale Machtteilung - im Wesentlichen aufgrund Präsident Makarios' Bestrebungen, Zypern griechisch zu machen, indem er die TZ ihres von der Verfassung garantierten Status politischer Gleichheit beraubte. Infolgedessen zogen sich die TZ aus Sicherheitsgründen in zahlreiche kleine, über die Insel verstreute Enklaven zurück, die zusammen etwa drei Prozent der Inselfläche ausmachten. Dort blieben sie bis 1974. Nachdem sie allmählich aus allen Institutionen der Republik Zypern vertrieben worden waren, bildeten die TZ ihre eigene Verwaltung. Die zypriotische Regierung - jetzt eine rein griechisch-zypriotische Verwaltung - behielt die Kontrolle über die gesamte Republik mit Ausnahme der Enklaven. Trotz der offensichtlichen Abwesenheit der TZ hat diese Verwaltung seit 1964 den Anspruch und nach und nach auch die internationale Akzeptanz gewonnen, die einzig rechtmäßige Regierung der Republik Zypern und der einzige international anerkannte zypriotische Staat zu sein. 1
Nach der türkischen Militärintervention als Reaktion auf den von Griechenland unterstützten griechisch-zypriotischen Enosis-Putsch (von der Athener Militärjunta ausgelöster Staatsstreich), mit dem Ziel des Anschlusses Zyperns an Griechenland, und der gewaltsamen Teilung im Jahr 1974 wurde die Autorität dieser rein griechisch-zypriotischen Regierung auf den südlichen Teil der Insel begrenzt. Die provisorische türkisch-zypriotische Verwaltung von 1964 bis 1974 regierte den Norden und gründete 1983 die "Türkische Republik Nordzypern" (TRNZ), die nur von der Türkei anerkannt wird. Seit 1974 hat die Türkei rund 35 000 Soldaten auf der Insel stationiert, die angeblich aus Sicherheitsgründen bis zu einer umfassenden Einigung dort bleiben sollen.
Die Teilung hatte drastische Konsequenzen für die demographische Lage, die Reise- und Niederlassungsfreiheit sowie die Besitzrechte der Zyprioten. 1974 betrug die Gesamtbevölkerung der Insel schätzungsweise 641 000 Einwohner, davon 506 000 (78,9 %) GZ, 118 000 (18,4 %) TZ sowie Ausländer. Infolge der Teilung wurde etwa ein Drittel der Bevölkerung zu Flüchtlingen. Fast alle der rund 162 000 griechisch-zypriotischen Bewohner des Nordteils flohen in den Süden, wo zuvor 344 000 GZ lebten. Im Gegenzug suchten fast alle der rund 48 000 TZ aus dem Süden Zuflucht im Norden, wo etwa 70 000 TZ lebten. Diese Bevölkerungstransfers haben dazu geführt, dass beide Inselteile heute ethnisch so gut wie homogen sind. 29 Jahre lang war es für Zyprioten nahezu unmöglich, sich zwischen dem Norden und dem Süden zu bewegen. Dies änderte sich im April 2003, als die türkisch-zypriotischen Behörden einseitig entschieden, Grenzübertritte zuzulassen.
Die Tatsache, dass 1974 fast ein Drittel der griechisch-zypriotischen und die Hälfte der türkisch-zypriotischen Volksgruppe vertrieben worden war und ihr Zuhause und ihr Eigentum verloren hatte, führte zu gewaltigen humanitären Problemen - insbesondere im Süden. Hier war die Situation aufgrund des plötzlichen Zustroms so vieler Vertriebener und mangelnder Unterbringungsmöglichkeiten schwieriger als im Norden. Dort empfanden die TZ den Umzug von zuvor drei auf jetzt 36 Prozent der Inselfläche als Freiraum. Die größte Herausforderung im Norden bestand darin, die zurückgebliebenen umfangreichen Ressourcen der GZ effizient und produktiv zu nutzen, was durch die unzureichende Zahl von TZ erschwert wurde. In den vergangenen drei Jahrzehnten fanden die Vertriebenen in beiden Inselteilen ihren Platz und passten sich weitgehend an ihre neue Umgebung an. Ihre Eigentumsansprüche sind jedoch bis heute ungeklärt. 2
Seither hat sich das Leben auf beiden Seiten recht unabhängig voneinander entwickelt. Es bildeten sich zwei getrennte zypriotische Gesellschaften mit eigenem Staatswesen, eigener Wirtschaft und eigenen gesellschaftlichen Strukturen, was weitere Konflikte nach sich zog. Neben den aus den Bevölkerungstransfers von 1974/75 entstandenen Problemen ist der umstrittenste Punkt die Migration aus Drittländern nach Nordzypern, insbesondere aus der Türkei. Diese im Wesentlichen humanitären Probleme sind mit den politischen Aspekten der Teilung verwoben und deshalb nicht nur ungeklärt, sondern geradezu unlösbar geworden. Beide Seiten betrachten sie als zentrale Elemente einer Problemlösung. Hierzu gehören zum Beispiel Bizonalität, politische Gleichberechtigung, der politische und rechtliche Status der beiden Verwaltungen und ihre politische und rechtliche Relevanz bei der Bildung eines neuen zypriotischen Staates nach einer Lösung.
Wie die "ungelöste Teilung Zyperns" - nach den Worten der Vereinten Nationen (UN) - geregelt werden soll, steht im Zentrum der interkommunalen Verhandlungen, die unter UN-Ägide mit Unterbrechungen seit fast vier Jahrzehnten laufen. Etwa seit 1977 ist das beiderseits akzeptierte Verhandlungsziel die Wiedervereinigung auf einer bizonalen Basis. Doch konnte man sich in all den Jahren nicht darauf einigen, was "Wiedervereinigung" und "Bizonalität" eigentlich bedeuten sollen. Es handelt sich dabei offenbar um eine Kompromissformel, welche die beiden widersprüchlichen Sichtweisen auf die gegenwärtige Teilung in Einklang bringen soll. Aus griechisch-zypriotischer Sicht ist sie eine "Bedrohung für das Überleben des zypriotischen Griechentums in seinem angestammten Land und für die Wiederherstellung der Einheit seines historischen Raums", während die TZ die Teilung als eine "gleichwohl noch anzupassende Basis für eine bizonale Lösung sehen, die die Sicherheit und Freiheit der TZ gegenüber der drohenden griechischen Dominanz garantiert". Das vorrangige Anliegen der GZ ist also die Wiedervereinigung, während für die TZ die Bizonalität größere Bedeutung hat.
Aus Sicht der TZ war die türkische Militäroperation eine legitime Intervention gegen den Pro-Enosis-Putsch vom 15. Juli 1974. Sie verhinderte die im Falle eines erfolgreichen Putsches befürchtete Vernichtung der türkisch-zypriotischen Volksgruppe. Aus dieser Perspektive war die nachfolgende Teilung notwendig und gerechtfertigt, um die Unterdrückung der TZ durch die GZ seit dem Zusammenbruch der bikommunalen Regierung im Jahr 1963 zu beenden. Alle TZ konnten in eine Sicherheitszone im Norden ziehen und dort unabhängig und frei von griechischer Vorherrschaft leben. Aus dieser Sicht, die das traumatische Erleben der GZ außer Acht lässt, brachte die türkische Intervention 1974 der Insel "Frieden".
In der Wahrnehmung der GZ hat das Zypernproblem hingegen erst im Juli 1974 begonnen. Sie neigen dazu, den zuvor vorhandenen Volksgruppenkonflikt und die schwierigen Lebensumstände der TZ, als sie der politischen Vertretung im eigenen Land beraubt worden waren, zu übersehen - ebenso wie den auf Enosis zielenden Putsch, der die türkische Militäroperation auslöste. Für sie ist die derzeitige griechisch-zypriotische Verwaltung die rechtmäßige Regierung der Republik Zypern. Das einzige Problem in Zypern bestehe darin, dass diese Regierung aufgrund der "illegalen Besetzung" durch die Türkei keine Souveränität über ein Drittel ihres Territoriums habe. Die Bildung einer türkischen Zone im Norden, die der türkisch-zypriotischen Auffassung von Bizonalität entspräche, ist für GZ inakzeptabel. Denn dies würde bedeuten, dass griechisch-zypriotische Flüchtlinge nicht zurückkehren könnten; außerdem führte es zur Beseitigung all dessen, was in diesem Inselteil ursprünglich griechisch war. Die GZ sehen darin keine Wiedervereinigung, sondern eine Verfestigung der Teilung.
Nach türkisch-zypriotischer Auffassung ist es für die Sicherheit und den Frieden auf der Insel notwendig, dass GZ und TZ eher neben- als miteinander leben. Es wird generell davon ausgegangen, dass die Trennung der beiden Volksgruppen dauerhaft ist und dass jede Volksgruppe "ihre eigene innere Struktur in ihrem eigenen Gebiet" organisieren soll. Gegenseitige Eigentumsansprüche könnten dann in beiderseitigem Einverständnis über einen umfassenden Besitzaustausch und Kompensationen gelöst werden. Eine solche Einigung wurde zwar nie erzielt, aber dieses Prinzip bestimmte die Praxis bei der Umsiedlung türkisch-zypriotischer Flüchtlinge aus dem Süden sowie den Umgang mit dem Besitz griechisch-zypriotischer Flüchtlinge.
Der Aufbau einer neuen Wirtschaft und Gesellschaft im Norden beruhte im Wesentlichen auf den Besitztümern, welche die GZ zurückgelassen hatten. Eine Reihe einseitig verabschiedeter gesetzlicher Maßnahmen sollten diesen Prozess unterstützen. Das Ziel war die "Verteilung der Ressourcen zur Rehabilitierung" bestimmter Bevölkerungsgruppen "gemäß den Prinzipien sozialer Gerechtigkeit und zur Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung". Griechisch-zypriotisches Eigentum wurde zunächst nur zur Nutzung, doch später auch als Besitz an folgende Personengruppen verteilt: an türkisch-zypriotische Flüchtlinge aus dem Süden, an Rückkehrer, die vor 1974 emigriert waren sowie - bis 1982 - an türkische Einwanderer, die offiziell zur Entwicklung Nordzyperns benötigt wurden und die Staatsbürgerschaft erhielten. Des weiteren wurde es an Opfer des Konflikts, türkisch-zypriotische Widerstandskämpfer, türkische Soldaten, die nach dem Krieg 1974 in Zypern geblieben waren sowie an TZ mit geringem Einkommen verteilt.
Ein Aspekt des Verteilungsprozesses war die Vorstellung von "gleichwertigem Besitz". Personen, die ihr Eigentum im Süden zurückgelassen hatten oder deren Eigentum im Norden bei den Kämpfen zerstört worden war, erhielten "verlassenes" griechisch-zypriotisches Eigentum gleichen Wertes. Darüber hinaus wurde ein Bewertungs- und Tauschsystem mit einer "Punkte-Einheit" eingeführt. "Punkte" konnten gegen griechisch-zypriotisches Eigentum eingetauscht, gehandelt, verschenkt oder vererbt werden. Sowohl griechisch-zypriotisches Eigentum im Norden als auch türkisch-zypriotisches Eigentum im Süden wurde nach Punkten bewertet. Die türkisch-zypriotische Regierung vergab außerdem "Kompensationspunkte" an verschiedene Personengruppen wie Opfer des Konflikts, Widerstandskämpfer oder Kriegsteilnehmer. Diese Punkte konnten gegen griechisch-zypriotischen Besitz im gleichen Punktwert eingetauscht werden. Personen mit geringem Einkommen und türkische Einwanderer, die sich vor 1982 niedergelassen hatten, konnten Punkte kaufen und damit griechisch-zypriotischen Besitz erwerben. Auf diese Weise wurde das "verlassene" griechisch-zypriotische Eigentum nach und nach Teil der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Struktur im Norden. Seit 1974 machte man damit Geschäfte mit beträchtlichem Gewinn. Das überwiegende griechisch-zypriotische Eigentum im Norden befindet sich mittlerweile in neuem privaten oder öffentlichen Besitz, kann vererbt, verpfändet, gehandelt oder an Ausländer verkauft und für private oder öffentliche Nutzung erschlossen werden.
Die griechisch-zypriotische Sicht auf die Teilung und auf die Ansprüche von Vertriebenen unterscheiden sich grundsätzlich. Sowohl die Regierung als auch weite Teile der Bevölkerung betrachten die Teilung als einen vorübergehenden Zustand, der mit dem Rückzug der türkischen Armee und der Auflösung des "ungesetzlichen" türkisch-zypriotischen Staates beendet sein wird. Die Anrechte von GZ auf ihre Häuser und Besitztümer könnten niemals einer bizonalen Lösungsformel geopfert werden. Zudem ist die seit 1974 stattfindende Einwanderung in den Norden - zumeist aus der Türkei - für GZ äußerst problematisch, wurde sie doch als Teil einer "systematischen Politik der Kolonisierung des besetzten Teils Zyperns" gewertet. Aus ihrer Sicht soll diese Politik gezielt das "Bevölkerungsgleichgewicht" zwischen GZ und TZ verzerren, um die Forderungen der TZ nach Bizonalität und politischer Gleichberechtigung zu rechtfertigen. Die GZ befürchten, dass dadurch nicht nur ihre Rückkehr in den Norden verhindert werde, sondern dass "infolge der Kolonisierung Nordzyperns durch Siedler aus der Türkei die GZ nach und nach aus Zypern verdrängt werden". Für die meisten GZ ist eine Wiedervereinigung unvorstellbar ohne die Rücknahme der beiden wichtigsten "illegalen türkischen Faits accomplis": die Beschlagnahmung griechisch-zypriotischen Eigentums und die demographischen Veränderungen durch den Bevölkerungszustrom aus der Türkei.
Nach Auffassung der griechisch-zypriotischen Seite gehört jedes Eigentum dem jeweils ursprünglichen Besitzer vor 1974. Es wird gefordert, dass eine Lösungsvereinbarung die inselweite Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit sicherstellen muss sowie das Besitzrecht, verbunden mit der Anerkennung der Rechte aller Flüchtlinge auf ihre Häuser und Besitztümer. Die griechisch-zypriotische Regierung hat indessen ihren Innenminister als "Treuhänder" allen türkisch-zypriotischen Eigentums im Süden eingesetzt. Er verwaltet und verteilt den Besitz "mit dem Ziel, die Bedürfnisse der Flüchtlinge zu erfüllen und die Interessen der [türkisch-zypriotischen] Vorbesitzer zu vertreten". Die meisten türkisch-zypriotischen Besitztümer wurden entweder an griechisch-zypriotische Flüchtlinge verpachtet (zu einem niedrigeren Wert als der Marktzins) oder an die Regierung, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen (zum Marktzins). Gesetze regeln außerdem die Zwangsübernahme und den Zwangsverkauf türkisch-zypriotischen Eigentums unter bestimmten Bedingungen. Demnach ist die Überschreibung des Besitzrechts auf eine andere Person ausgeschlossen und nur ausnahmsweise erlaubt, wenn sie günstig für den Besitzer oder im öffentlichem Interesse notwendig ist.
Auch wenn die griechisch-zypriotische Regierung die Eigentumsrechte aller Flüchtlinge respektiert, so hindert die derzeitige Praxis im Süden TZ daran, diese einzufordern oder Kompensationszahlungen zu erhalten, solange keine Lösung gefunden ist. Die Regierung hat es in der Zwischenzeit zugelassen, dass ein großer Teil türkisch-zypriotischen Eigentums durch "Entwicklung und ertragreiche Nutzung" sowohl für private als auch für öffentliche Zwecke wie etwa den Bau von Flüchtlingsunterkünften oder Infrastrukturmaßnahmen genutzt wird. Dies könnte die vollständige Rückgabe solchen Eigentums in Zukunft unmöglich machen.
An anderer Front haben die GZ versucht, den Entwicklungen im Norden entgegenzuwirken, indem sie vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in hunderten von Fällen gegen die Türkei geklagt haben. In mehreren Urteilen hat der EGMR bislang entschieden, dass griechisch-zypriotische Flüchtlinge die Eigentümer ihres zurückgelassenen Besitzes im Norden bleiben und dass die Verletzung ihrer Besitzrechte gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Diese Entscheidung stellt die Rechtsgültigkeit der TRNZ-Gesetzgebung hinsichtlich griechisch-zypriotischen Eigentums in Frage. Die türkisch-zypriotische Verwaltung hat daher neue Gesetze zum Umgang mit Eigentumsansprüchen von GZ verabschiedet. Eine "Grundbesitzkommission" wurde eingesetzt, die über drei alternative Formen der Entschädigung entscheiden kann: Rückgabe des Grundbesitzes unter bestimmten Bedingungen, Besitzaustausch oder Kompensationszahlungen. Die Kommission hat bislang mehr als 370 Anträge von GZ erhalten und etwa 50 davon bearbeitet. Diese Vorgehensweise erfüllt im Prinzip die Anforderungen des EGMR, der die Einrichtung begrüßt, jedoch noch nicht darüber entschieden hat, ob er sie als "efficient domestic remedy'" unter der Maßgabe der Europäischen Konvention anerkennen wird.
Im Hinblick auf die Bevölkerung hat sich seit 1974 viel verändert. 3 Heute leben etwas mehr als eine Million Menschen mit Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz auf der Insel, davon 75 Prozent im Süden. Nach Schätzungen aus dem Jahr 2005 sind 86 Prozent der Bevölkerung im Süden Staatsbürger der Republik Zypern und 14 Prozent Ausländer. Eine Volkszählung im Norden ergab 2006 eine Einwohnerzahl von de jure 256 644, wovon etwa 69 Prozent (178 031) Staatsbürger der TRNZ und 31 Prozent (78 613) Ausländer sind. Darüber hinaus gibt es auf beiden Seiten eine ungesicherte Zahl illegaler Einwanderer. Auf der gesamten Insel macht der Anteil der Staatsbürger 81 Prozent der Bevölkerung aus. Das Verhältnis dieser Staatsbürger beträgt etwa 4:1 zwischen Süd und Nord und entspricht damit ungefähr dem Verhältnis von griechischen und türkischen Zyprioten im Jahr 1974.
Eine Aufschlüsselung nach Geburtsort der TRNZ-Bürger zeigt, dass 147 405 in Zypern geboren wurden (120 031 mit Eltern, die beide in Zypern geboren wurden, 10 361 mit einem Elternteil aus Zypern und einem aus der Türkei und 16 824 mit Eltern aus der Türkei), 27 333 haben ihren Geburtsort in der Türkei, und der Rest kam in anderen Ländern zur Welt. Die Anzahl der Bewohner ohne Staatsbürgerschaft ist in Nordzypern außergewöhnlich hoch. Der größte Teil davon sind Türken (70 525), die zumeist im Baugewebe und im Tourismus beschäftigt oder als Studenten an den sechs Universitäten der TRNZ eingeschrieben sind.
Die türkisch-zypriotischen Behörden und die türkische Regierung haben die Ansiedlung von Türken etwa bis 1980 gezielt gefördert. Die Einwanderer dieser Zeit erhielten sofort die Staatsbürgerschaft sowie griechisch-zypriotischen Besitz. Damit sollte die türkische Bevölkerung gestärkt und eine wachstumsfähige Wirtschaft im Norden aufgebaut werden. Etwa 20 000 Türken folgten diesem Ruf. Nach der Art und Weise, wie sie nach Zypern gebracht wurden, kann man sie als "Siedler" bezeichnen. Interne Spannungen und nicht zuletzt der internationale Druck aufgrund griechisch-zypriotischer Proteste führten in den frühen 1980er Jahren zu einem Ende dieser Privilegien und beendeten diese Politik. Seither kommen türkische Einwanderer auf eigene Initiative nach Nordzypern. Meist sind es Wirtschaftsmigranten, die zum Teil auch die Staatsbürgerschaft erwerben. Seit 2004 bemüht sich die türkisch-zypriotische Regierung um Maßnahmen zur Regelung der Einwanderung und Einbürgerung.
Bevölkerungs- und Eigentumsfragen im geteilten Zypern haben viele Facetten mit humanitären und gesetzlich-normativen Dimensionen. Die eigentliche Problematik liegt aber in ihrer Verwicklung in das, was die Zyprioten als politische Lösung betrachten. Bei einer Lösung, die den Übergang von der derzeitigen De-facto-Teilung zu einer "bizonalen Wiedervereinigung" mit all diesen Problemen meistern will, muss es sich wohl um einen pragmatischer Kompromiss handeln, wie der gescheiterte UN-Lösungsplan von 2004. Die Frage ist: Wie können beide Seiten in Zypern davon überzeugt werden, solch eine Lösung zu akzeptieren? Die Antwort ist nicht einfach. Der frühere griechisch-zypriotische Präsident Glafkos Kliridis brachte dies auf den Punkt: "Ebenso wie die griechischen Zyprioten wollten, dass Zypern ein griechisch-zypriotischer Staat mit einer geschützten türkisch-zypriotischen Minderheit sein sollte, unternahm die türkische Seite jegliche Anstrengung, dies zu verhindern und das Partnerschaftskonzept aufrecht zu erhalten, wie es das Zürcher Abkommen ihrer Meinung nach vorsah. Es ging also um einen Prinzipienstreit, und daher haben sich beide Seiten darauf eingestellt, weiter zu diskutieren, wenn nötig auch zu streiten und nicht nach Kompromissen zu suchen." 4
1 Dies erfolgte
ohne jegliche Formalitäten, wie etwa einer Neuverhandlung der
international bestätigten Zypernabkommen von 1960. Selbst die
Großmächte haben sich an dieser Anomalität bislang
offensichtlich nicht gestört.
2 Es gibt keine fundierten, von beiden
Seiten akzeptierten Zahlen über den Umfang des Eigentums. Das
Privateigentum der GZ im Norden liegt zwischen 64 und 79 Prozent
der Fläche. Im Süden sind etwa 14 bis 22 Prozent im
Privatbesitz der TZ.
3 Für eine umfassende Analyse siehe
Mete Hatay, Is the Turkish Cypriot Population Shrinking, PRIO
Report, (2007) 2; und ders. Beyond Numbers, PRIO Report, (2005)
4.
4 Cyprus: My Deposition, Nicosia 1990,
Band 3, S. 105. Übersetzung der Texte von Ayla Gürel,
Yiannis Papadakis und Murat Ilican Erdal aus dem Englischen:
Dorothee Pilavas/Dortmund.