Die Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige sorgt zwischen den Koalitionsfraktionen weiter für offenen Dissens. Dies wurde am 19. März in der ersten Lesung zweier Gesetzentwürfe einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe von SPD, FDP, Linksfraktion und Grünen ( 16/11515) sowie des Bundesrates ( 16/7249) deutlich. Beide Vorlagen zielen darauf ab, die Behandlung Schwerstabhängiger mit sogenanntem Diamorphin auf Kosten der Krankenkassen in die GKV-Regelversorgung zu integrieren. Unions-Parlamentarier fordern dagegen in einem Antrag ( 16/12238), ein 2002 gestartetes und mittlerweile abgeschlossenes Modellprojekt zur kontrollierten Heroinabgabe fortzuführen.
Die CSU-Abgeordnete Maria Eichhorn begründete dies mit noch ungeklärten Aspekten der Diamorphin-Behandlung, die zudem dreimal so viel koste wie eine Behandlung mit Methadon. Dagegen betonte die SPD-Parlamentarierin Carola Reimann, das Modellprojekt habe klar nachgewiesen, dass die Diamorphin-Behandlung Gesundheitszustand und Lebensumstände der Betroffenen verbessere, "und zwar mit signifikant besseren Ergebnissen als bei der Methadon-Behandlung". Frank Spieth (Linke) sagte, die Erkenntnisse der Untersuchungen ließen eine andere Behandlung als mit Diamorphin für den begrenzten Kreis der Betroffenen "überhaupt nicht mehr zu". Detlef Parr (FDP) verwies darauf, dass der Bundesrats-Entwurf in der Länderkammer auf Antrag von fünf CDU-geführten Ländern beschlossen worden sei. Harald Terpe (Grüne) hielt der Unionsfraktion vor, Opiatabhängigkeit in erster Linie "als moralische Angelegenheit und nicht als eine schwere chronische Erkrankung" zu betrachten.