FINANZEN
Bundestag beschließt Verstaatlichung
Der Staat kann bald die Regie bei schwer angeschlagenen Banken übernehmen. Die erste voll staatlich kontrollierte Bank dürfte die von der Schließung bedrohte Hypo Real Estate (HRE) in München werden. Der Bundestag beschloss am 20. März das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz ( 16/12100, 16/12224), mit dem Banken als letzte Möglichkeit gegen Entschädigung der Aktionäre zum aktuellen Börsenkurs verstaatlicht werden können. Zuvor müssen aber alle anderen Mittel einschließlich einer Kapitalerhöhung zur Rettung einer Krisenbank versucht werden.
Die Abstimmung über den Gesetzentwurf wurde auf Antrag der FDP-Fraktion in zwei Teile aufgespalten. So wurde über das in dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz im Artikel 3 stehende Rettungsübernahmegesetz, das die Enteignung von Finanzinstituten regelt, getrennt abgestimmt. Für das Rettungsübernahmegesetz stimmten in namentlicher Abstimmung 425 von 535 anwesenden Abgeordneten. Die Ja-Stimmen kamen aus Unions-, SPD- und Grünen-Fraktion. 104 Abgeordnete von FDP und Linksfraktion lehnten ab. Aus der Union, in der es intern heftige Kritik an der Enteignungsoption in dem Gesetz gegeben hatte, gab es nur 4 Enthaltungen. Allerdings fehlten 31 Unionsabgeordnete bei der Abstimmung. Bei der SPD fehlten 28 Abgeordnete.
Bei der zweiten namentlichen Abstimmung über die übrigen Bestimmungen des Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes votierten 379 von 532 anwesenden Abgeordneten mit Ja. Unterstützt wurde der Entwurf von der Unionsfraktion (187 Ja, 2 Nein, 3 Enthaltungen), der SPD (192 Ja, 1 Nein). Die Grünen enthielten sich (43 Stimmen). FDP (55 Stimmen) und Linksfraktion (47) stimmten mit Nein.
In der Debatte hatte die Parlamentarische Staatsekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), erklärt, der Staat sei nicht der bessere Banker. Aber man benötige 100 Prozent Kapitalanteil an der HRE, um sie stabilisieren zu können. Dagegen sprach der FDP-Abgeordnete Rainer Brüderle von einem Schlag gegen die Soziale Marktwirtschaft.