Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) blieb hart: "Niemals werden wir uns mit der Spaltung Deutschlands abfinden und die Existenz zweier deutscher Staaten hinnehmen." Es ging um den Alleinvertretungsanspruch: Welcher der beiden deutschen Staaten ist der legitime Vertreter der Deutschen? Adenauer bezog in seiner Regierungserklärung einen klaren Standpunkt: Die Regierung der DDR sei "ein Regime, dessen einzig entscheidende Partei eine verhasste Minderheit bildet".
So felsenfest wie Adenauer waren nicht alle Abgeordneten von seiner Politik der Westbindung überzeugt. Vor allem die Opposition fürchtete, dass damit jede Chance auf eine Wiedervereinigung mit der "sogenannten Deutschen Demokratischen Republik" (Konrad Adenauer) vertan werde könnte. Als aber 1954 die DDR von der Sowjetunion für souverän erklärt wurde, waren sich alle Abgeordneten einig: Sie bekräftigten am 7. April 1954 einstimmig den Alleinvertretungsanspruch. Nur die Bundesrepublik Deutschland vertrete als einziger legitimer Staat alle Deutschen, auch die in der DDR. Damit festigten die Abgeordneten die wichtigste deutschlandpolitische Leitlinie bis Ende der 1960er Jahre. Dieses Prinzip war schon in die Präambel des Grundgesetzes geschrieben worden.
Eine politische Folge des Alleinvertretungsanspruches war die Hallstein-Doktrin von 1955: Die Bundesrepublik Deutschland durfte keine diplomatischen Beziehungen zu Ländern aufnehmen, die die DDR als Staat anerkannten. Nur die Sowjetunion bildete eine Ausnahme.