PARTEIEN
Unterrichtung über staatliche Finanzierung liegt vor
Die beiden Unionsparteien haben bei der staatlichen Parteienfinanzierung im Jahr 2008 deutlich vor der Konkurrenz gelegen. Während die CDU mehr als 43,59 Millionen Euro erhielt, gingen bei ihrer bayerischen Schwesterpartei, der CSU, 11,28 Millionen Euro ein. Gemeinsam flossen somit mehr als 54,87 Millionen Euro an staatlicher Finanzierung. Das geht aus einer Anlage zu der Unterrichtung des Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) über die Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögensverhältnisse der Parteien in den Jahre 1997 bis 2006 ( 16/12500) hervor.
Die SPD erhielt aus diesem Topf mehr als 43,48 Millionen Euro. Die Grünen erlangten knapp 10,21 Millionen Euro. Die FDP erhielt knapp 10,14 Millionen Euro und die Linkspartei knapp 9,47 Millionen Euro an staatlicher Finanzierung. Insgesamt zahlte der Staat 2008 einen Betrag von rund 132,45 Millionen Euro an die Parteien.
Aus der Unterrichtung geht weiter hervor, dass von den nicht im Bundestag vertretenen Parteien die NPD knapp 1,5 Millionen Euro an staatlichen Mittel erhielt. Gegen die NPD ist allerdings ein Verfahren wegen mutmaßlich rechtswidrig erlangter Spenden nach dem Parteiengesetz eingeleitet worden. Dem Bundestagspräsidenten liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass die Finanzen der Partei Unregelmäßigkeiten aufweisen. Die staatlichen Mittel für die NPD sind daher nur vorläufig festgesetzt worden, so die Unterrichtung.
Aus ihr geht weiter hervor, dass die Partei "Die Republikaner" 1,39 Millionen Euro erhielt und die "ökologisch-demokratische partei" 589.886 Euro. Die "Familien-Partei" kam auf 239,874 Euro und die "Deutsche Volksunion" erhielt fast 226.819 Euro.
Entscheidend für die Festsetzung der staatlichen Mittel ist das Parteiengesetz. Dort ist festgelegt, dass als Maßstab für die Verteilung der Mittel sowohl der Wahlerfolg der Parteien bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen, als auch die Summe ihrer Mitgliedsbeiträge sowie der Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden gilt. Zusätzlich zu dem alle zwei Jahre veröffentlichten Bericht über die Entwicklung der Parteienfinanzen sowie über die Rechenschaftsberichte der Parteien werden die darin enthaltenen vergleichenden Kurzübersichten gemäß dem Parteiengesetz jährlich bekannt gemacht.