Nach der geplanten ersten Lesung über das Lissabon-Begleitgesetz soll am 26. und 27. August im Bundestag eine Anhörung über den vorgelegten Gesetzentwurf stattfinden.
An diesem Montag kommen die Vertreter der Fraktionen erneut zu Gesprächen über die Ausgestaltung des sogenannten Begleitgesetztes zum Lissabon-Vertrag zusammen. Dabei drängt die Zeit, denn das Gesetzesvorhaben soll noch vor der Bundestagswahl am 27. September verabschiedet werden. In der vergangenen Woche hatten Vertreter von Bund und Ländern beraten, wie im Begleitgesetz die künftige Beteiligung des Bundesrates geregelt werden könnte. Dabei wurde unter anderem darüber diskutiert, inwieweit Bundesrat und Bundestag dem Vertreter der Bundesregierung bei Verhandlungen im Europäischen Rat eine "Weisung" erteilen können.
Die Änderung des Begleitgesetzes war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni entschieden hatte, dass Bundestag und Bundesrat nicht in ausreichendem Maße an europapolitischen Entscheidungen der Bundesregierung beteiligt sind - und daher das Begleitgesetz nicht verfassungskonform ist. Aus diesem Grund hat Deutschland den Vertrag von Lissabon bislang noch nicht ratifizieren können. Neben Deutschland steht auch noch in Irland, Polen und Tschechien die Ratifizierung des EU-Reformvertrages aus.