Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich am 30. September mit dem Streit um die Offenlegung von Nebeneinkünften des früheren Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) und seines Fraktionskollegen Volker Kröning aus ihrer Tätigkeit als Anwalt. Dies bestätigte die Pressestelle des Parlaments.
Das Bundestagspräsidium hatte im April 2008 gegen Schily und im März dieses Jahres gegen Kröning wegen unzureichender Angaben zu ihren Nebeneinkünften als Anwälte Ordnungsgelder verhängt mit der Begründung, dass sie damit gegen die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verstoßen hätten. Dagegen hatten die beiden SPD-Politiker Klage bei dem Gericht eingereicht.
Sie hatten sich zwar zur Nennung der Gesamtumsätze aus ihrer Anwaltstätigkeit bereit gezeigt, aber auf einzelne Mandate bezogene Angaben abgelehnt, weil sie damit ihrer Ansicht nach gegen ihre anwaltliche Verschwiegenheitspflicht verstoßen würden. Die Verhaltensregeln würden durch das Parlamentspräsidium "in einer Weise angewandt, die dem Freien Beruf jede Grundlage entzieht", hatte Kröning kritisiert.
Schily, der 1983 für die Grünen erstmals in den Bundestag eingezogen und dessen Alterspräsident er in der ablaufenden Legislaturperiode war, tritt bei der Parlamentswahl am 27. September nicht mehr an. Auch Kröning, seit 1994 Mitglied des Bundestags und vorher langjähriger Senator in Bremen, scheidet mit Ablauf der Wahlperiode aus dem Parlament aus. z